GmbH: Jeder Geschäftsführer hat die gleichen Informationsrechte
Der Grund: Jeder Geschäftsführer trägt eine Gesamtverantwortung für die GmbH. Damit verbunden ist auch die Pflicht, andere Geschäftsführer bzw. deren Bereiche zu überwachen. Diese kann er nur mit entsprechend umfassenden Informationsrechten erfüllen, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (22.11.2007, Az: 6 U 1170/07).
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