GmbH-Gründung fällt aus: Beratungskosten sind nicht abzugsfähig
Lesezeit: < 1 MinuteBegründung: Die Beratungskosten sind nicht durch die Erzielung veranlasst. Sie stellen vielmehr Anschaffungskosten dar. Und diese sind nur abzugsfähig, wenn es tatsächlich zur Gründung der GmbH oder des Unternehmens kommt.
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