Gleichbehandlungsgesetz statt Antidiskriminierungsgesetz
Da im Fall einer weiteren Untätigkeit des Gesetzgebers ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU droht, hat sich die Koalition nun auf einen Entwurf für ein "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) verständigt. Inhaltlich ist beim Gleichbehandlungsgesetz kein großer Unterschied zum ursprünglichen Antidiskriminierungsgesetz erkennbar.
Neues Gleichbehandlungsgesetz: Das sind die für Sie relevanten neuen Eckpunkte:
Grundsätze | Sonderregelungen | |
Anwendungsbereich | Arbeitnehmer, Auszubildende, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Beamte, Richter | Kirchliche Arbeitgeber dürfen ihre Personalauswahl mit Rücksicht auf ihre Religion oder Weltanschauung durchführen |
Inhalt | Umfassendes Diskriminierungsverbot hinsichtlich
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Festsetzung eines Höchstalters für Einstellung unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. angemessene Beschäftigungszeit vor dem Ruhestand) ist möglich; spezifische Fördermaßbahmen zum Ausgleich bestehender Nachteile (Frauenförderung, Behindertenförderung) sind zulässig |
Ansprüche bei Benachteiligung |
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Klagerecht
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Formalien zu Durchsetzung der Ansprüche |
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