Eine Riester-Förderung bekommen in der Regel nur gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer. Daneben können auch pflichtversicherte Selbstständige Riester beantragen. Alle Selbstständigen, die ausschließlich private Altersvorsorge betreiben, gehen allerdings leer aus.
Mit einem einfachen Trick bekommen aber zum Beispiel auch Kinder eine Riester-Förderung. Und auch für Selbstständige gibt es Riester-Lösungen.
Riester für Selbstständige
Zunächst bekommen verheiratete Selbstständige, deren Ehepartner bereits über einen Riester-Vertrag verfügen, ebenfalls eine Riester-Förderung, wenn der förderungsberechtigte Ehepartner auf seinen eigenen Altersvorsorgevertrag die notwendigen Mindestbeiträge einzahlt.
Bei dieser Konstellation kann der Selbstständige einen zweiten – separaten – Riester-Vertrag abschließen und auch die Riester-Förderung beantragen. Es ist nicht einmal erforderlich, dass der Selbstständige eigene Mindestbeiträge leistet. Vielmehr erhält er die jährliche Riester-Grundförderung von 154 Euro – im Rahmen des sogenannten Zulagenvertrages – in jedem Fall.
Natürlich reicht diese Grundförderung allenfalls für eine Minirente. Wer für später eine höhere Rentenzahlung erhalten möchte, muss die Grundförderung durch eigene Riester-Beiträge aufstocken.
Riester für angestellte Ehegatten des Selbstständigen
Stellt der Selbstständige seinen Ehepartner zum Beispiel als Minijobber in seiner Firma ein und verzichtet dieser auf seine Rentenversicherungsfreiheit, kann ebenfalls ein Antrag auf eine Riester-Förderung gestellt werden.
Bei dieser Vorgehensweise kommt eine Riester-Förderung nur infrage, wenn auf die beim Minijob übliche Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und der vom Selbstständigen als Arbeitgeber zu zahlende Rentenversicherungsbeitrag aufstockt wird.
Für die Riester-Förderung müssen die Rentenversicherungsbeiträge bei einem gewerblichen Minijob von 15,0 auf 19,9 Prozent und bei einem privaten Job von 5,0 auf 19,9 Prozent aufgestockt werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufstockungsbeiträge mindestens auf Basis eines Monatsverdienstes in Höhe von 155 berechnet werden.
Es ergeben sich bei dieser Vorgehensweise sogar zwei Möglichkeiten, eine Riester-Förderung zu bekommen, denn der Ehepartner ist als Minijobber unmittelbar und der Selbstständige mittelbar zulagenberechtigt. Bei nur einem Kind kann die Riester-Zulage somit 608 Euro betragen.
Darüber hinaus können die steuerlichen Vorteile von Riester genutzt werden.