Gibt es Krankengeldanspruch kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses?

Wenn der Arbeitnehmer kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses krank wird, sollte sich dieser bei anhaltender Krankheit rechtszeitig um die notwendige Erneuerung seiner Krankschreibung kümmern. Tut er dieses nicht, droht ihm der Verlust des Krankengeldanspruches, so dass Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 04. März 2014 Az. B 1 KR 17/13

Dem Urteil  lag eine Klage einer Arbeitnehmerin aus Süddeutschland zugrunde. Das Arbeitsverhältnis endete zum 30.09.2010. Zwei Tage vor diesem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erkrankte die Arbeitnehmerin. Von ihrer Ärztin wurde ihr eine Arbeitsunfähigkeit bis zum Sonntag, 24 Oktober 2010 bescheinigt. Da nach Auslaufen des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Lohnfortzahlung mehr bestanden hat, bewilligte die zuständige AOK bis zu diesem Zeitpunkt Krankengeld.

Zum Thema empfiehlt die experto-Redaktion:
Arbeitsrecht für Dummies (Fur Dummies)

Die Problematik

Aufgrund der schweren Erkrankung wollte die Arbeitnehmerin ihre Krankschreibung verlängern. Da ihre Ärztin zunächst im Urlaub war, suchte sie sie am 25. Oktober 2010 auf und ließ sich eine erneute Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an diesem Tage erstellt. Nun lehnte die AOK die Zahlung von Krankengeld ab, da die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vor Ablauf der Krankschreibung vom Arzt erneut bescheinigt werden müssen. Dieses hatte nun die Arbeitnehmerin nun versäumt und ihren Anspruch auf Krankengeld verloren.

Das Urteil des BSG

Das Bundessozialgericht (BSG) bestätigte nun diese Rechtsauffassung der AOK. Das BSG führt aus, dass die Klägerin zu spät bei ihrer Ärztin für die Erneuerung ihrer Krankschreibung vorstellig geworden ist. Hierbei würde es auch keineswegs eine Rolle spielen, dass der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit auf einen Sonntag fiel und die Ärztin im Urlaub war.

Das BSG hielt der Klägerin vor, dass sie auch einen anderen Arzt hätte aufsuchen können. Da sie dies nicht getan habe, ist der noch an das gekündigte Arbeitsverhältnis anknüpfende Anspruch auf Krankengeld mit dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgelaufen.

Diese Rechtsprechung ist auch auf ähnlich gelagerte Fälle bei bestehenden Arbeitsverhältnissen anzuwenden. Es empfiehlt sich daher, dass sich Arbeitnehmer rechtzeitig vor dem Auslaufen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Folgebescheinigung besorgt.

Dieses gilt insbesondere auch für die Situation, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am Wochenende ausläuft. Es sollte dann spätestens am Freitag vor dem Auslaufen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine weitere Krankschreibung durch den Arzt erfolgen.