Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive, Judikative

Durch die Gewaltenteilung wird die Staatsgewalt zum Zweck der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit auf drei unabhängige Säulen verteilt. Man unterscheidet dabei die drei Gewalten Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Vollziehung) und Judikative (Rechtsprechung).

Die Gewaltenteilung gehört zu den Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaftsordnung, bei der die Staatsgewalt auf die drei voneinander unabhängigen "Säulen" Legislative, Exekutive und Judikative verteilt ist.

Gesetzliche Verankerung der Gewaltenteilung
Gesetzlich verankert ist die Gewaltenteilung in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in Art. 20 des Grundgesetzes (GG). In Art. 20 GG ist festgelegt, dass die Staatsgewalt durch "besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt" wird.

Zweck der Gewaltenteilung
Der Zweck der Gewaltenteilung besteht darin, die Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zweck der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit zu verteilen. So wird ein innerer Kontrollmechanismus innerhalb der staatlichen Organe geschaffen, der einen Machtmissbrauch verhindern soll. Die einzelnen "Säulen" der Gewaltenteilung sind aufeinander angewiesen und können ihre Macht nicht allein ausüben:

  • Die Legislative (Gesetzgebung, gesetzgebende Gewalt) beschließt die Gesetze.
  • Die Exekutive (Vollziehung, vollziehende Gewalt) führt die Gesetze aus.
  • Die Judikative (Rechtsprechung) überwacht die Einhaltung der Gesetze.

Das Prinzip der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative wird heute als wichtiger Bestandteil einer Demokratie angesehen.

Geschichte der Gewaltenteilung
Grundgedanken der Gewaltenteilung – wenn auch noch keine Unterscheidung in Legislative, Exekutive und Judikative – finden sich bereits in Theorien von Aristoteles und Polybios. Der Begriff der Gewaltenteilung taucht aber erstmals in Werken des englischen Philosophen John Locke auf. Später formulierte der Franzose Montesquieu erstmals die klassische Dreiteilung der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative.

In der Unabhängigkeitserklärung der USA im Jahre 1776 wurde die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative als politisches Programm verkündet.

Heute sind die Prinzipien der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative in den meisten Demokratien dem Verfassungstext nach verwirklicht.