Gewaltenteilung: Die Legislative
In einer repräsentativen Demokratie steht die Legislative dem Parlament zu. Wichtigste Aufgabe dieser ersten Säule der Gewaltenteilung ist die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen und die Kontrolle der Exekutive.
Legislative auf Bundes- und Landesebene in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Legislative auf Bundesebene durch den Bundestag, den Bundesrat (Länderkammer) und den Gemeinsamen Ausschuss ausgeübt. Auf Länderebene wird die Legislative durch das jeweilige Landesparlament ausgeübt. Auf Kreis- und Gemeindeebene gibt es keine Legislative, da es sich aus staatsrechtlicher Sicht lediglich um Bereiche innerhalb der jeweiligen Landesexekutive handelt.
Weitere Aufgaben der Legislative in Deutschland
Zusätzlich zur Gesetzgebung und Kontrolle der Regierungsarbeit ist die Legislative für die Wahl des Bundeskanzlers beziehungsweise der Bundeskanzlerin verantwortlich. Ferner entscheidet die Legislative über den Bundeshaushalt und bestimmt mögliche Einsätze der Bundeswehr im Ausland.
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