Gewaltenteilung: Die Judikative
Die Judikative (Rechtsprechung, Recht sprechende Gewalt) ist neben Legislative und Exekutive die dritte Säule der Gewaltenteilung.
Die Judikative ist in Deutschland Richtern anvertraut
In Deutschland ist die Judikative Richtern anvertraut, die im Namen des Staates für die Rechtsprechung zuständig sind. Der Handlungsspielraum der Judikative bzw. der Richter wird von den anderen beiden Gewalten – Legislative und Exekutive – vorgegeben.
Institutionen der Judikative
Die Judikative wird von folgenden Institutionen ausgeübt:
- Bundesverfassungsgericht
- Bundesgerichtshof
- Bundesverwaltungsgericht
- Bundesarbeitsgericht
- Bundessozialgericht
- Bundesfinanzhof
- Gerichte der Länder
Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht und Bundesfinanzhof werden unter dem Begriff "oberste Gerichtshöfe des Bundes" zusammengefasst.
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