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Gewaltenteilung: Die Judikative

Die Judikative wird in der Bundesrepublik Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichten und den Gerichten der Bundesländer ausgeübt. Sie ist neben Exekutive (Vollziehung, vollziehende Gewalt) und Legislative (Gesetzgebung, gesetzgebende Gewalt) die dritte Säule der Gewaltenteilung.

Gewaltenteilung: Die Judikative

Die Judikative (Rechtsprechung, Recht sprechende Gewalt) ist neben Legislative und Exekutive die dritte Säule der Gewaltenteilung.

Die Judikative ist in Deutschland Richtern anvertraut
In Deutschland ist die Judikative Richtern anvertraut, die im Namen des Staates für die Rechtsprechung zuständig sind. Der Handlungsspielraum der Judikative bzw. der Richter wird von den anderen beiden Gewalten – Legislative und Exekutive – vorgegeben.

Institutionen der Judikative
Die Judikative wird von folgenden Institutionen ausgeübt:

  • Bundesverfassungsgericht
  • Bundesgerichtshof
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Bundesarbeitsgericht
  • Bundessozialgericht
  • Bundesfinanzhof
  • Gerichte der Länder

Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht und  Bundesfinanzhof werden unter dem Begriff "oberste Gerichtshöfe des Bundes" zusammengefasst.

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