Gesundheitliche Prävention gewinnt an Stellenwert

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Förderung der gesundheitlichen Prävention beschlossen. Zwar nur ein kleiner Schritt – aber dafür in die richtige Richtung. Die Gesundheitsförderung wird nach dem Prinzip 10-20-50-80plus gestaltet, aber mit einem eindeutigen Schwerpunkt in der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Zwei Schwerpunkte im Präventionsgesetz

Die Krankenkassen sollen mit insgesamt 420 Millionen Euro im Jahr die betriebliche Gesundheitsförderung, aber auch die individuellen Lebensumwelten der Kinder und Jugendlichen und der Senioren unterstützen.

Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine Aufgabenstellung aller

Betriebe und Mitarbeiter sollen das als ein Signal verstehen, auch ihre betrieblichen und individuellen Ausgaben zur Gesundheitsförderung deutlich zu erhöhen. So schön sich auch eine Verdoppelung der Leistungen von 3 auf 6 Euro je Versicherter anhört, es bleibt angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen ein "Tropfen auf dem heißen Stein".

Seit langem versucht die Initiative der Neuen Qualität für Arbeit (INQA) einen Paradigmenwechsel in den Unternehmen und Betrieben in Richtung einer ganzheitlichen Gesundheitsförderung und Personalentwicklung zu initiieren. Der demografische Wandel wird zunehmend zum Motor, die Taktfrequenz erhöht sich spürbar. Gerade in den großen Wachstumsfeldern wie Pflege muss man besonders sorgsam mit den Mitarbeitern umgehen.

Intensives Qualitätsmanagement bei den Pflegeprozessen – von der Wirbelsäule schonenden Mobilisierung der Patienten bis zur stressentlastenden Optimierung der Pflegedokumentation sind wesentliche Merkmale einer permanenten betrieblichen Gesundheitsstrategie. Diejenigen Betriebe, die dieses Startsignal versäumen, werden unaufhörlich in einen Nachteil beim internen und externen Personalmarketing geraten.

Employer Branding heißt auch eine Marke guten Führens und guten Arbeitens zu schaffen 

Nicht nur mit dem Einkommen lässt sich werben. Gute Führung – im Sinne von Wachsenlassen und beruflichen Perspektiven geben – steht neben gezielter Gesundheitsförderung. Dabei sollen auch besonders diejenigen Arbeitnehmer nicht vergessen werden, die besonderen Belastungen unterliegen. Auch das neue Präventionsgesetz sieht Unterstützungsbedarf bei Mitarbeitern in Schichtdienst oder bei pflegenden Angehörigen. 

Dabei liegen seit vielen Jahren Erkenntnisse über die erhöhte Belastung von Schichtarbeit vor, Krebsrisiko und das Risiko eines Herzinfarktes steigen. Feuerwehrleute und Mitarbeiter im betrieblichen Werkschutz stellen ungefähr ab dem 54. Lebensjahr aufgrund der Schichtarbeit und des zurückgehenden Atemvolumens ein Belastungsrisiko für die Kollegen dar. Die Finnen haben schon vor über 15 Jahren daraus die Konsequenz gezogen, die Mitarbeiter rechtzeitig auf neue Aufgabenstellungen vorzubereiten. Man darf nicht bis zum letzten Moment warten, sondern muss rechtzeitig intervenieren.   

Nicht nur dieser Gesetzentwurf betont die gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Die Rente mit 67 bleibt für viele Mitarbeiter dann unerreichbar, wenn nicht frühzeitig auf die Veränderungen auf gute Führung und guten Lebensstil eingewirkt wird.