Gestaffelte Erhöhung der Pauschbeträge für Umzugskosten
– sonstige Umzugskosten für Verheiratete: 1.099 Euro (ab 1.4.2004: 1.110 Euro, ab 1.8.2004: 1.121 Euro)
– sonstige Umzugskosten für Ledige: 550 Euro (ab 1.4.2004: 555 Euro, ab 1.8.2004: 561 Euro)
– sonstige Umzugskosten für jede weitere Person: 242 Euro (ab 1.4.2004: 245 Euro, ab 1.8.2004: 247 Euro)
Maßgebend ist immer der Zeitpunkt bei Beendigung des Umzugs. Hat der Umzug am 30.04.2003 begonnen und war am 02.04.2004 abgeschlossen, können Sie den ab dem 01.04.2003 geltenden Wert ansetzen.
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