Gesetzlicher Mindestlohn: In diesen Branchen gilt er 2013

Fragen Sie sich manchmal auch, ob Sie noch den richtigen Überblick über gesetzliche Mindestlöhne haben? Neben der nicht zuletzt auch vom Wahlkampf geprägten breiten politischen Diskussion gibt es in einigen Branchen schon jetzt einen Mindestlohn. In diesen Branchen müssen Sie 2013 den gesetzlichen Mindestlohn für Ihre Mitarbeiter bezahlen.

Die Frage, ob ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn sinnvoll ist, wird vor allem in Wahlkampfzeiten immer wieder heiß und breit diskutiert. Dabei gerät ein wenig im Hintergrund, dass es bereits eine Reihe von Branchen gibt, in denen ein gesetzlicher Mindestlohn besteht.

Als Arbeitgeber in diesen Branchen sind Sie verpflichtet, diesen Mindestlohn zu bezahlen. Wenn Ihr Arbeitsvertrag einen niedrigeren Lohn als den gesetzlichen Mindestlohn vorsieht, so hat der Mitarbeiter trotzdem einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Diesen kann er gegebenenfalls mit Erfolg gerichtlich einklagen.

Und – mindestens genauso wichtig – bei einer sozialversicherungsrechtlichen Prüfung würde der Mindestlohn als unterste Grundlage für die Berechnung der fälligen Sozialversicherungsbeiträge dienen. Dies selbst dann, wenn Sie tatsächlich wissentlich oder unwissentlich weniger zahlen sollten (sog. „Phantomlohn“). Die Folge können erhebliche Nachzahlungen sein, wenn Sie den Mindestlohn nicht berücksichtigt haben.

Für Sie als Arbeitgeber ist daher entscheidend, zu wissen, in welchen Branchen Sie an den gesetzlichen Mindestlohn gebunden sind. Für 2013 ist dies für folgende Branchen der Fall, wobei Berlin in einigen Fällen den ostdeutschen Regelungen unterworfen wird, in anderen Fällen den Westdeutschen. Hier kommt es auf die Branche an:

Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche

Zeitarbeit nimmt in Deutschland immer mehr zu. Gleichzeitig sind die Arbeitsbedingungen bei Zeitarbeitsunternehmen in einer Reihe von Fällen spürbar schlechter, als die von vergleichbar beschäftigten und direkt angestellten Mitarbeitern.

Daher gibt es seit dem 1.1.2012 einen gesetzlichen Mindestlohn, der regional unterschiedlich ist und sich im Laufe des Jahres 2012 erhöht hat. Er betrug zunächst 7,89 €/Stunde in den westlichen Bundesländern sowie 7,01 €/Stunde in den östlichen Bundesländern. Ab dem 1. November 2012 betragen die Stundensätze dann 8,19 € im Westen und 7,50 € im Osten. Diese Regelung gilt bis zum 31.10.2013.

Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk

Der gesetzliche Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk beträgt ab dem 1.1.2013 11,20 €/Stunde. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2013. Dieser Mindestlohn gilt bundesweit gleichmäßig.

Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk

Im Gebäudereinigerhandwerk wird nach Regionen und Tätigkeiten unterschieden. Tabellarisch lassen sich die ab dem 1.1.2013 geltenden Stundenlöhne am besten zusammenfassen:

 

Innen- und Unterhaltsreinigung

Außen- und Glasreinigung

Ost

7,56€

8,88 €

9,00 €

West

9,00 €

11,33 € (keine Änderung)

Diese Mindestlohnverordnung gilt bis zum 31.10.2013.