Gesetzliche Unfallversicherung: Wenn die Berufsgenossenschaft den Prüfer schickt
Meldet sich der Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft bei Ihnen an, sollten Sie folgende Unterlagen vorbereitet haben:
– Lohn- und Gehaltskonten für jeden Beschäftigten, auch für Aushilfen und bereits ausgeschiedene Mitarbeiter,
– Unterlagen über freie Mitarbeiter (Verträge),
– Unterlagen über Teilnehmer von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen, wenn diese nicht im Unternehmen angestellt sind,
– Lohnjournale, Lohnartenlisten, Lohnsteueranmeldungen,
– Entgeltunterlagen aus Nebenstellen,
– Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanzen, Sachkonten, Summen- und Saldenlisten.
– weiterhin braucht der Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft alle sonstigen Unterlagen, die für die Ermittlung von Lohnsummen evtl. maßgebend sein könnten, wie zum Beispiel Unterlagen zu Mietzuschüssen, Jubiläumszuwendungen, Überlassung von Fahrzeugen etc.
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