Gesetzentwurf: Mindeststammkapital für GmbHs soll auf 10.000 Euro sinken
Weniger erfreulich zum Thema Mindeststammkapital ist die zweite Neuerung: Laut Gesetzentwurf soll die Höhe des Stammkapitals einer GmbH sowie die davon eingezahlte Summe auf den Geschäftsbriefen veröffentlicht werden.
Tipp: Wenn Sie planen, eine GmbH zu gründen, sollten Sie damit noch warten. Die Bundesregierung hat einen weiteren Gesetzentwurf zum GmbH-Recht angekündigt. Darin soll die Haftung der Gesellschafter neu geregelt werden. Zu erwarten ist, dass die Haftung gegenüber dem heutigen Stand verschärft wird. Solange das aber nicht geklärt ist, ist auch ungewiss, ob sich eine GmbH-Gründung für Sie lohnt.
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