Gesellschafter dürfen bei der eigenen Geschäftsführerwahl mitbestimmen
Tipp: Wenn es um strittige Beschlüsse geht, sollten Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer stets vorab prüfen, ob Sie mit abstimmen dürfen. Ein Stimmverbot kann sich entweder aus der Satzung oder aus dem GmbH-Gesetz ergeben. Nach dem GmbH-Gesetz dürfen Sie nicht abstimmen, wenn Sie sich damit selbst entlasten oder von einer Verbindlichkeit befreien würden. Auch dürfen Sie nicht über Geschäfte der GmbH abstimmen, an denen Sie beteiligt sind.
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