Ja, er kann, selbst wenn Sie das Material bezahlt haben. Dies ist sogar bereits gerichtlich entschieden worden (LAG München, 08.08.2003, 4 Sa 758/01). Sie können aber mit Ihrem Azubi vereinbaren, dass das Gesellenstück in Ihrem Betrieb verbleibt. Eine entsprechende Regelung könnte lauten:
"Hiermit verzichte ich, … , Auszubildender in/bei …, auf mein Eigentumsrecht an dem von mir zu fertigenden Gesellenstück. Das Eigentum soll unmittelbar auf … übergehen."