Geschäftsreisen 2007: Die Verpflegungspauschalen gelten jetzt

Unabhängig davon, welche Verpflegungskosten Ihnen auch in 2007 bei Dienst- und Geschäftsreisen entstehen, können bzw. dürfen Sie nur die gesetzlichen Verpflegungspauschalen abziehen.

Diese betragen in 2007:

  Inländische Verpflegungspauschalen bei einer Abwesenheit von
Abwesenheit pro Tag 8 bis 14 Stunden 14 bis 24 Stunden 24 Stunden
Höhe der Pauschale 6 Euro 12 Euro 24 Euro

Tipp: Nehmen Sie Ihren Terminkalender und ggfs. das Fahrtenbuch zur Hand (auch für die Steuererklärung 2006) und stellen Sie Ihre Abwesenheitszeiten zusammen und ordnen Sie ihnen diese Pauschalen zu. Es gilt der Grundsatz: Besser auch geringe Pauschalen nutzen – als das Geld zu verschenken! Beispiel:
Sie waren mehrere Tage unterwegs. Sie haben Ihre Geschäftsreise am Sonntag um 14.30 Uhr begonnen und kehren am darauffolgenden Mittwoch um 15 Uhr zurück.

Dann ergeben sich folgende Verpflegungspauschalen:
Sonntag: 9,5 Stunden = 6 €
Montag, Dienstag: jeweils 24 Stunden = 2 x 24 € = 48 €
Mittwoch: 14,5 Stunden = 12 €
Gesamt: 66 €

Und so buchen Sie:

bei SKR 03
4674 Reisekosten, Unternehmer Verpflegungsmehraufwand 66 Euro an 1890 Privateinlagen 66 Euro

bei SKR 04
6674 Reisekosten, Unternehmer Verpflegungsmehraufwand 66 Euro an 2180 Privateinlagen 66 Euro

Tipp: Verschenken Sie keine Vorsteuer! Wenn Sie auf Reisen beispielsweise ein Essen zu sich nehmen, können Sie die Vorsteuer aus dem Beleg unanbhängig von den Verpflegungspauschalen geltend machen. Das wird oft vergessen!