Diese betragen in 2007:
Inländische Verpflegungspauschalen bei einer Abwesenheit von | |||
Abwesenheit pro Tag | 8 bis 14 Stunden | 14 bis 24 Stunden | 24 Stunden |
Höhe der Pauschale | 6 Euro | 12 Euro | 24 Euro |
Tipp: Nehmen Sie Ihren Terminkalender und ggfs. das Fahrtenbuch zur Hand (auch für die Steuererklärung 2006) und stellen Sie Ihre Abwesenheitszeiten zusammen und ordnen Sie ihnen diese Pauschalen zu. Es gilt der Grundsatz: Besser auch geringe Pauschalen nutzen – als das Geld zu verschenken! Beispiel:
Sie waren mehrere Tage unterwegs. Sie haben Ihre Geschäftsreise am Sonntag um 14.30 Uhr begonnen und kehren am darauffolgenden Mittwoch um 15 Uhr zurück.
Dann ergeben sich folgende Verpflegungspauschalen:
Sonntag: 9,5 Stunden = 6 €
Montag, Dienstag: jeweils 24 Stunden = 2 x 24 € = 48 €
Mittwoch: 14,5 Stunden = 12 €
Gesamt: 66 €
Und so buchen Sie:
bei SKR 03 | ||||||
4674 | Reisekosten, Unternehmer Verpflegungsmehraufwand | 66 Euro | an | 1890 | Privateinlagen | 66 Euro |
bei SKR 04 | ||||||
6674 | Reisekosten, Unternehmer Verpflegungsmehraufwand | 66 Euro | an | 2180 | Privateinlagen | 66 Euro |
Tipp: Verschenken Sie keine Vorsteuer! Wenn Sie auf Reisen beispielsweise ein Essen zu sich nehmen, können Sie die Vorsteuer aus dem Beleg unanbhängig von den Verpflegungspauschalen geltend machen. Das wird oft vergessen!