Geschäftskorrespondenz: Die 9 peinlichsten Korrespondezfloskeln (Teil 1)

Wie möchte Ihr Unternehmen nach außen hin wirken? Altmodisch, verstaubt und behäbig? Oder eher innovativ, dynamisch und vertrauenswürdig? Wenn Sie glauben, dass eher die letzten Eigenschaften der gewünschten (nicht der tatsächlichen) Corporate Identity entsprechen sollen, dann sollte jegliche Kommunikation nach außen diesen Anforderungen gerecht werden.
Da Sie auch mit Ihrer Geschäftskorrespondenz nach außen kommunizieren, prüfen Sie doch einmal, ob Ihre Briefe diesen Anforderungen entsprechen.
Hier finden Sie einige der peinlichsten und verstaubtesten Korrespondenzfloskeln zusammengestellt, die in zahlreichen Briefen immer wieder zu entdecken sind.
1. In der Anlage finden Sie
Gemeint ist wohl, dass der Versender etwas mitgeschickt hat. Warum sagt er es dann nicht? Statt Klartext zu reden, gibt er dem Empfänger zu verstehen, dass das beigefügte Gut in der (Grün-) Anlage versteckt ist und „selbiger“ sich jetzt auf die Suche machen muss. So machen Sie es besser:
  • Den Prospekt habe ich Ihnen, wie versprochen, mitgeschickt.
  • Die mitgeschickten Unterlagen informieren Sie über …
  • Sie erhalten …


2. In vorstehender Angelegenheit Wie viel steht die Angelegenheit denn vor? Zentimeter oder gar mehr? Und „Angelegenheit“ – ist das nicht ein klein wenig zu nüchtern ausgedrückt, um eine Beziehung zu Ihrem Kunden aufzubauen?
Streichen Sie diese und ähnliche Formulierungen ersatzlos. Sagen Sie einfach, worum es geht. Es ist doch offensichtlich, dass sich das, was Sie in Ihren Briefen schreiben, auf „vorstehende Angelegenheiten“ bezieht – auf was denn sonst?


3. Bezug nehmend auf Ihre freundliche Anfrage
Ein Kunde hat um ein Angebot gebeten – so sieht also Ihr Einstiegssatz aus? Sollte der Kunde sich noch an andere Unternehmen „zwecks Angebotserstellung“ gewandt und er von diesen einen pfiffigeren Antwortbrief erhalten haben, wird der Kunde sicherlich das Angebot der Konkurrenz in Betracht ziehen.
Glauben Sie, dass sich Ihr Angebot besonders interessant macht oder Sie außergewöhnliche Kompetenz dadurch ausdrücken? Nein, denn die „Wischi-waschi-Formulierung“ wird überlesen und es geht nur noch um den Preis.
Es geht doch sowieso nur um den Preis, sagen Sie? Nicht immer… Wenn ein Anbieter im Preis höher liegt als sein Mitbewerber, er aber kompetent, vertrauenswürdig und verlässlich auftritt, so sind nicht wenige bUnser Angebot haben wir entsprechend Ihren individuellen Wünschen erstellt.ereit, mehr Geld zu bezahlen. Wenn Sie das nicht überzeugt, dann hilft vielleicht folgendes Argument: Es schadet nicht, wenn Sie zu alternativen Einstiegsformulierungen bei Angeboten greifen. Beispiel:
  • Wir freuen uns, dass Sie auf die langjährige Erfahrung der/des „Unternehmensname“ im Bereich XY setzen
  • Unser Angebot haben wir entsprechend Ihren individuellen Wünschen erstellt.
  • Vielen Dank für Ihr Vertrauen: Wir haben Ihnen ein Angebot erstellt, das Ihren Wünschen und Anforderungen entsprechend erstellt wurde.
4. In vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom… und nehmen dazu wie folgt Stellung…Würden Sie so sprechen, wenn Sie jemand um Ihre Meinung bitten würde? Beziehen und bedanken Sie sich sogleich. Kommen Sie sofort zur Sache. Sprechen Sie die „Angelegenheit“ direkt an.

Den zweiten Teil dieses Artikels finden Sie im nächsten VNR-Beratungsletter.