Gerichtsurteil zu Steuern und Immobilien: In der Ruhe liegt die Kraft
Lesezeit: < 1 MinuteGerichtsurteil des Bundesfinanzhofes zur Vermietungsimmobilie
Der Leitsatz des Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofes steht für sich allein und kann nicht deutlicher ausgedrückt werden: "Allein die noch indifferenten Überlegungen einer möglichen Selbstnutzung, die der Vermieter – nur für sich – in Betracht zieht und die er dem Außenprüfer gegenüber als Grund für die hochwertige Ausstattung des Gebäudes nennt, rechtfertigt steuerrechtlich noch nicht, von einer Vermietung auf Zeit mit Selbstnutzungsvorbehalt auszugehen(…)“.
Gerichtsurteil positiv, aber…
Das Gerichtsurteil hätte auch anders enden können. Wäre der Bundesfinanzhof im vorliegenden Fall aufgrund der offensichtlich unbedachten Äußerung von einem Selbstnutzungsvorbehalt der Immobilie ausgegangen, wäre die Verrechnung der Werbungskostenüberschüsse dahin. Reden ist eben doch bloß Silber, Schweigen hingegen Gold.
Fraglich bleibt, ob man die Kosten und Belastungen eines Verfahrens bis vor den Bundesfinanzhof mit Silber und Gold aufwiegen kann oder ob schon Platin benötigt wird.
Das hier besprochene Urteil trägt das Aktenzeichen IX R 63/07 NV.
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