Genussrechtskapital: Neues Förderprogramm stärkt das Eigenkapital Ihrer GmbH
Aus dem so genannten Kfw-Genussrechtsprogramm können Sie für Ihre GmbH Kredite zwischen 500.000 Euro und 5 Mio. Euro aufnehmen, um z. B. Investitionen oder eine Unternehmensnachfolge zu finanzieren. Die Vergütung der Kredite setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Ihre GmbH zahlt eine Basisausschüttung. Die beträgt zurzeit zwischen ca. 7 und 12,88 Prozent der Kreditsumme p.a. Sie ist abhängig von der Bonitätseinstufung, die die Kfw für Ihre GmbH vornimmt.
- Daneben gibt es eine gewinnabhängige Ausschüttung. Die wird individuell für Ihre GmbH festgelegt und beträgt maximal 5 Prozent des nominalen Kreditbetrags. Vorteil: Erwirtschaften Sie in einem Jahr keinen Überschuss, entfällt die Ausschüttung.
Das Förderprogramm richtet sich an GmbHs, GmbH & Co. KGs sowie an AGs mit einem Umsatz zwischen 5 und 150 Mio. Euro. Sie beantragen das Kfw-Genussrechtskapital über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften / MBGs) der Länder oder andere Beteiligungsgesellschaften, die von der Kfw akkreditiert sind.
Informationen erhalten Sie hier: www.kfw-mittelstandsbank.de
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