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Genussrechtskapital: Neues Förderprogramm stärkt das Eigenkapital Ihrer GmbH

Seit kurzem bietet die Kfw-Mittelstandsbank ein neues Förderprogramm für mittelständische Unternehmen in Form von Genussrechtskapital an. Genussrechtskapital ist ein Kredit, der mit einer Gewinnbeteiligung vergütet wird. Dieser Kredit wird in der Handelsbilanz Ihrer GmbH als Eigenkapital ausgewiesen, womit Sie nicht nur Ihre Liquidität verbessern, sondern auch die Eigenkapitalquote Ihrer GmbH. Steuerlich machen Sie die Vergütung wie bei Fremdkapital als Betriebsausgaben geltend.

Genussrechtskapital: Neues Förderprogramm stärkt das Eigenkapital Ihrer GmbH

Aus dem so genannten Kfw-Genussrechtsprogramm können Sie für Ihre GmbH Kredite zwischen 500.000 Euro und 5 Mio. Euro aufnehmen, um z. B. Investitionen oder eine Unternehmensnachfolge zu finanzieren. Die Vergütung der Kredite setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
  1. Ihre GmbH zahlt eine Basisausschüttung. Die beträgt zurzeit zwischen ca. 7 und 12,88 Prozent der Kreditsumme p.a. Sie ist abhängig von der Bonitätseinstufung, die die Kfw für Ihre GmbH vornimmt.
  2. Daneben gibt es eine gewinnabhängige Ausschüttung. Die wird individuell für Ihre GmbH festgelegt und beträgt maximal 5 Prozent des nominalen Kreditbetrags. Vorteil: Erwirtschaften Sie in einem Jahr keinen Überschuss, entfällt die Ausschüttung.
Das Förderprogramm richtet sich an GmbHs, GmbH & Co. KGs sowie an AGs mit einem Umsatz zwischen 5 und 150 Mio. Euro. Sie beantragen das Kfw-Genussrechtskapital über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften / MBGs) der Länder oder andere Beteiligungsgesellschaften, die von der Kfw akkreditiert sind.
Informationen erhalten Sie hier: www.kfw-mittelstandsbank.de

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