Genossenschaft effektiver machen: So nutzen Sie die Änderungen im Genossenschaftsrecht

Aber auch als Mitglied einer bereits bestehenden Genossenschaft können Sie von den Änderungen profitieren. Viele neue Regelungen in dem Gesetz ermöglichen flexible, individuelle Lösungen, die die "Genossen" in ihrer jeweiligen Satzung umsetzen können. So können Genossenschaften von teurem bürokratischem Aufwand entlastet werden, flexibler am Markt reagieren und damit im Interesse ihrer Mitglieder wirtschaftlicher arbeiten und beispielsweise günstigere Preise anbieten. Dies setzt voraus, dass Sie in der Generalversammlung Ihrer Genossenschaft aktiv werden.

Praxis-Tipp: Beachten Sie die Vorgaben Ihrer Genossenschaftssatzung hinsichtlich von Anträgen für die Generalversammlung.

Um die Genossenschaft wirtschaftlicher zu machen, können Sie bei der nächsten Generalversammlung folgende Punkte ansprechen:
Ausgewählte Folgen der Änderungen des Genossenschaftsgesetzes
Aspekt
Voraussetzung
Folge
Verzicht auf den Aufsichtsrat
  • Maximal 20 Mitglieder in der Genossenschaft
  • Entsprechende Satzungsbestimmung
 
  • Kostenersparnis
  • Entbürokratisierung
  • Generalversammlung nimmt Aufgaben des Aufsichtsrats wahr
 
Befreiung von der obligatorischen Prüfung des Jahresabschlusses
Bilanzsumme max. 1 Mio. Euro oder Umsatzerlöse bis max. 2 Mio. Euro
Kostenersparnis durch Wegfall der Prüfungskosten
Stärkung der Rechte des Aufsichtsrates
 
Einzelne Aufsichtsratmitglieder könnnen Informationen an den Aufsichtsrat verlangen
Zulässigkeit von Sacheinlagen statt Bareinlagen
Entsprechende Satzungsbestimmung
Kostenentlastung bei Genossen
Einführung eines Mindestkapitals
Entsprechende Satzungsbestimmung
  • Stärkung der finanziellen Sicherheit der Genossenschaft
  • Auswirkungen bei Ausscheiden einzelner Mitglieder