Aber auch als Mitglied einer bereits bestehenden Genossenschaft können Sie von den Änderungen profitieren. Viele neue Regelungen in dem Gesetz ermöglichen flexible, individuelle Lösungen, die die "Genossen" in ihrer jeweiligen Satzung umsetzen können. So können Genossenschaften von teurem bürokratischem Aufwand entlastet werden, flexibler am Markt reagieren und damit im Interesse ihrer Mitglieder wirtschaftlicher arbeiten und beispielsweise günstigere Preise anbieten. Dies setzt voraus, dass Sie in der Generalversammlung Ihrer Genossenschaft aktiv werden.
Praxis-Tipp: Beachten Sie die Vorgaben Ihrer Genossenschaftssatzung hinsichtlich von Anträgen für die Generalversammlung.
Um die Genossenschaft wirtschaftlicher zu machen, können Sie bei der nächsten Generalversammlung folgende Punkte ansprechen:
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Ausgewählte Folgen der Änderungen des Genossenschaftsgesetzes
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Aspekt
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Voraussetzung
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Folge
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Verzicht auf den Aufsichtsrat
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Befreiung von der obligatorischen Prüfung des Jahresabschlusses
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Bilanzsumme max. 1 Mio. Euro oder Umsatzerlöse bis max. 2 Mio. Euro
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Kostenersparnis durch Wegfall der Prüfungskosten
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Stärkung der Rechte des Aufsichtsrates
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Einzelne Aufsichtsratmitglieder könnnen Informationen an den Aufsichtsrat verlangen
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Zulässigkeit von Sacheinlagen statt Bareinlagen
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Entsprechende Satzungsbestimmung
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Kostenentlastung bei Genossen
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Einführung eines Mindestkapitals
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Entsprechende Satzungsbestimmung
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