Finanzamt wollte 1.250-€-Grenze nur einmal gewähren
Rund 2.800 € an Arbeitszimmer- Kosten waren im 1. Fall bei einem Ehepaar angefallen, das in seinem Einfamilienhaus ein gemeinsames Arbeitszimmer hatte. Jeder der Partner machte in der Steuererklärung die Hälfte davon, also 1.400 € geltend. Das Finanzamt jedoch begrenzte die Aufwendungen auf einmalig 1.250 € . Der BFH dagegen erlaubte jedem der Partner, Kosten in Höhe von 1.250 € abzusetzen.
Absetzbare Kosten sind auch anteilige Miete und Nebenkosten
Im 2. Fall ging es um eine Mietwohnung, und die beiden Nutzer wollten Miete und Nebenkosten absetzen. Allerdings muss in diesem Fall noch geklärt werden, inwiefern die Tätigkeiten im Arbeitszimmer überhaupt dazu dienen, Einkünfte zu erzielen.
Auch für Vermieter interessant
Diese BFH-Entscheidungen sind auch für Vermieter interessant. Denn sofern Ihre Mieter von zuhause aus arbeiten, sollten Sie sie auf die steuerliche Absetzbarkeit hinweisen. Das macht es ihnen ggf. leichter, Mieterhöhungen oder Nebenkosten-Nachzahlungen zu akzeptieren.
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