Gelber Schein – Sind Sie gesetzlich oder privat krankenversichert?
Blatt Nr. 1: Empfänger ist die Krankenkasse: Das erste Blatt ist das Original und für die Krankenkasse bestimmt.
Blatt Nr. 2: Empfänger ist der Arbeitgeber: Die erste Durchschrift wird auch umgangssprachlich als „Gelber Schein“ bezeichnet und ist für den Arbeitgeber vorgesehen. Hierauf ist allerdings nur die obere Hälfte in der Bescheinigung zu erkennen, also ohne die Krankheitsbezeichnung. Denn weshalb Arbeitnehmer erkrankt sind, geht ihren Arbeitgeber nichts an.
Blatt Nr. 3: Empfänger ist der Arzt: Der Durchschlag ist für den ausstellenden Arzt oder Zahnarzt für dessen Krankenakte bestimmt.
Auf der Bescheinigung stehen auch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, die Daten der Krankenversicherungskarte und der Name des Arztes sowie eine verschlüsselte Diagnose, bestehend aus Zahlen und Buchstabenkombinationen. Letzteres gilt allerdings nicht bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vom Zahnarzt. Hier gibt es keinen Vermerk zur Diagnose.
Die Krankenkasse benötigt die Daten des Arbeitnehmers, um die Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung prüfen zu können, um gegebenenfalls einen Anspruch auf Krankengeld festzustellen.
Sind Arbeitnehmer Mitglied einer privaten Krankenversicherung, verwenden viele Ärzte ebenfalls das vorgeschriebene Verfahren. Sie benutzen also auch den „Gelben Schein“. Das ist allerdings nicht verpflichtend. Hier würde auch eine einfache selbst gefertigte Bescheinigung ausreichend sein. Sofern der Arzt die entsprechenden Daten, also insbesondere die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und der Zeitpunkt der Feststellung vermerkt hat, kann der Arbeitgeber keinen „Gelben Schein“ verlangen.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer ist privat krankenversichert und der Arzt stellt folgende Mitteilung aus:
„Ich habe am 08.02.2018 festgestellt, dass Herr Werner Meise arbeitsunfähig erkrankt ist. Die Arbeitsunfähigkeit wird voraussichtlich bis zum 17.02.2018 andauern.
Datum, Unterschrift“
Eine solche Bescheinigung reicht vollkommen aus.
Bildnachweis: Gerhard Seybert / stock.adobe.com
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