Gehaltserhöhungen, die nicht weh tun

Erhält ein Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung, kommt bei ihm meist nur die Hälfte von dem an, was die Anhebung den Arbeitgeber kostet. Schuld sind die Belastungen durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Es gibt jedoch auch Zuwendungen, bei denen die Belastungen geringer ausfallen. Die Nutzung von solchen begünstigten Vergütungsbestandteilen kommt beiden Seiten zugute.

Diese begünstigten Gehaltsbestandteile sind zweckgebundene Zuwendungen, so dass nicht jede Möglichkeit für alle Mitarbeiter oder Firmen in Frage kommt. Produziert ein Unternehmen beispielsweise keine Leistungen, die vom Mitarbeiter selbst genutzt werden können, hilft die Steuerfreiheit auf verbilligte Waren und Dienstleistungen nicht. Einige mögliche Leistungen verursachen zudem beim Arbeitgeber einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, weshalb mancher Arbeitgeber zögert, diese zuzusagen.

Reguläre Gehaltserhöhungen durch steuerbegünstigte ersetzen 
Im Rahmen der frei gestaltbaren Gehaltsbestandteile (beispielsweise außerhalb von Tarifverträgen) sollte jedes Unternehmen die verfügbaren Möglichkeiten prüfen, ob es reguläre Gehaltserhöhungen durch steuerbegünstigte teilweise ersetzen kann. Neben einem interessanten Kostenaspekt wird auch die Arbeitgeberattraktivität durch solche zusätzlichen Angebote tendenziell erhöht.

Möglich sind steuer- und sozialversicherungsfreie Vergütungsbestandteile. Beispiele:

Öffentlicher Nahverkehr
Zuschüsse können bis 44 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden.

Kinderbetreuungszuschüsse
Diese sind steuer- und sozialabgabenfrei. Eine Nachweispflicht ist zu beachten.

Personalrabatte
Personalrabatte auf eigene Waren und Dienstleistungen können Arbeitnehmern bis zu 1.080 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden.

Weitere Vergütungsbestandteile, die begünstigt sind, müssen differenziert betrachtet werden. Hierzu zählen privat genutzte Firmenwagen, Beihilfen, Soft- und Hardware. Je nach Art der Nutzung, Zielgruppe und Ausgestaltung der Zuwendung können sich hier weitere attraktive Gehaltsbestandteile ergeben.

Formvorschriften beachten
Wichtig ist bei der Nutzung dieser Gehaltsbestandteile, dass sie den oft komplizierten Formvorschriften genügen. Fehler in der Ausgestaltung können durch nachträglich festgestellte Steuer- und Sozialversicherungspflicht sehr teuer werden. Arbeitgeber sollten sich daher umfassend beraten lassen, bevor sie diese Möglichkeiten der Gehaltserhöhung für ihre Mitarbeiter nutzen.