Gehalt: Überstunden sind nicht mehr mit abgegolten
Gehalt: Überstunden müssen mit regulärem Stundenlohn vergütet werden
Die Formel "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist rechtswidrig, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm. Die Folge ist, dass nachweislich geleistete Überstunden mit dem regulären Stundenlohn vergütet werden müssen (LAG Hamm, Az. 2 Sa 1108/08). Das Gericht weist ausdrücklich auf § 307 BGB hin, nach dem eine Klausel wie die oben genannte den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Überstunden: Alternative Formulierungen sind möglich
Allerdings sind Sie mit den Arbeitsverträgen wieder auf der sicheren Seite, wenn Sie beispielsweise vereinbaren:
" Zehn Prozent der in einem Monat geleisteten Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten."
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