Gefahrzettel: Korrekte Kennzeichnung gefährlicher Güter
Lesezeit: < 1 MinuteSind mehrere Gefahrzettel zur Kennzeichnung nötig, müssen diese nahe beieinander angebracht sein. Manchmal lässt es die Beschaffenheit eines Gebindes nicht zu, einen Gefahrzettel aufzukleben. In einem solchen Fall dürfen Sie Gefahrzettel z. B. durch eine Schnur oder auf andere Weise mit dem Versandstück verbinden.
Und jetzt zur Frage nach der Abmessung:
- Gefahrzettel zur Kennzeichnung von Versandstücken müssen eine Seitenlänge von mindestens 100 mm aufweisen.
- Großzettel (Placards) zur Kennzeichnung von Containern, Fahrzeugen etc. müssen eine Größe von 250 mm x 250 mm besitzen.
Hinweis: Beim Gefahrguttransport dürfen Sie auf Versandstücken, Containern, Tankcontainern und Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern neben den für die Straßenbeförderung vorgeschriebenen Gefahrzetteln auch Gefahrzettel anbringen, die den Vorschriften für andere Beförderungsarten entsprechen. Beispiel: Sie befördern eine Sendung auf der Straße zum See- oder Flughafen. Dann dürfen Sie Sonderkennzeichnungen, die z. B. für Meeresschadstoffe im Seeverkehr gefordert sind, bereits vor der Verladung auf dem Transport-Fahrzeug anbringen.
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