Gefahr und Risiko von Privatbesuchen im Betrieb

Immer wieder kommt es vor, dass Angestellte von Freunden und Familie Privatbesuche im Betrieb bekommen. Das wird von vielen Arbeitgebern nicht gerne gesehen, denn das bedeutet in vielen Fällen nicht nur eine Beeinträchtigung der Arbeit, sondern auch eine Gefahr und ein höheres Risiko am Arbeitsplatz. Wie Sie bei Privatbesuchen am besten vorgehen, erfahren Sie hier.

Grundsätzlich ist es ja keine große Sache, wenn Freunde oder Familienmitglieder am Arbeitsplatz zu Besuch kommen wollen. Wer zeigt nicht gerne seine Arbeitsstelle, auf die er mitunter sehr stolz sein kann.

Kann Ihnen Ihr Arbeitgeber Privatbesuche verbieten?

Ja, er kann! Denn er ist für die Sicherheit im Unternehmen verantwortlich und er besitzt das sogenannte Hausrecht. Er darf unterscheiden, wer das Firmengelände betreten darf oder nicht. Wenn Sie sich trotzdem darüber hinwegsetzen, können Sie mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen.

So gehen Sie vor, wenn Sie in ihrem Betrieb privaten Besuch erwarten:

  • Informieren Sie vorab Ihren Vorgesetzten über den bevorstehenden Besuch Ihrer Angehörigen.
  • Fragen Sie um Erlaubnis, ob ein privater Besuch am Arbeitsplatz gestattet ist.
  • Informieren Sie auch Ihre Kollegen vorab, denn es könnte schnell zu einer Irritation kommen, wenn plötzlich fremde Menschen am Arbeitsplatz stehen.
  • Sehen Sie zu, dass private Besuche nicht zur Regel am Arbeitsplatz werden.
  • Melden Sie grundsätzlich jeden Besuch von außen in Ihrem Unternehmen an.
  • Vermeiden Sie mögliche Gefährdungen und Risiken für Ihre Besucher im Betrieb.
  • Vor Betreten des Werksgeländes ist eine Sicherheitseinweisung für betriebsfremde Personen unbedingt durchzuführen.

Beachten Sie auch diese Benimm-Regeln bei Privatbesuchen im Betrieb

Wenn Ihr Chef Ihnen die Erlaubnis gegeben hat, dass Sie Privatbesuch bekommen dürfen, so beachten Sie die folgenden Regeln:

  1. Was zuhause erlaubt ist, gilt nicht für den Arbeitsplatz.
  2. Kinder dürfen nicht herumtoben oder herumbrüllen.
  3. Die Schreibtische von Ihren Kollegen sind von der Besichtigung ausgeschlossen.
  4. Seien Sie leise und stören Sie nicht bei Besprechungen.
  5. In manchen großen Betrieben gibt es Betriebsführungen. Melden Sie Ihren Besuch dazu an, wenn Sie ihm den gesamten Betrieb zeigen wollen. Auf eigene Faust über das Werksgelände zu marschieren, kann ein Risiko für Ihre Sicherheit bedeuten.
  6. Wählen Sie den günstigsten Zeitpunkt für den Besuchstermin aus. Das kann zum Beispiel in der Mittagspause sein oder gegen Ende der Arbeitszeit.