Gefährdungsbeurteilung beim Bohren, Sägen und Schneiden

Bohren, Sägen und Schneiden sind Bearbeitungsverfahren, die sehr häufig Arbeitsunfälle verursachen können. Deshalb ist an den entsprechenden Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um ein Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Wie Sie dabei am besten vorgehen, lesen Sie hier.

Es gibt eine Vielfalt an Unfallursachen, die Arbeitsunfälle an Maschinen hervorrufen können. Dabei gilt der Faktor „Mensch“ als Hauptursache.

Was Sie wissen müssen:

68 Prozent aller Arbeitsunfälle passieren durch Fehler bei der Benutzung von Maschinen. Bei 8 Prozent wurde sogar die Schutzvorrichtung entfernt. 17 Prozent Anteil entfallen auf Maschinenmängel. 5 Prozent wurden aus Versagen eines Bauteils hervorgerufen. 2 Prozent aller Arbeitsunfälle resultieren aus dem Umbau oder Veränderungen an den Maschinen.

Wie schwer sind die meisten Unfälle an Maschinen?

  • 27 Prozent der Verletzungen sind schwer
  • 71,5 Prozent der Verletzungen sind leicht bis mittel
  • 1,5 Prozent der Verletzungen sind tödlich

Wie Sie an die Gefährdungsbeurteilung herangehen:

Sie müssen sich zuerst darüber im Klaren sein, welche Art von Gefährdung an dem Arbeitsplatz beim Bohren, Sägen und Schneiden vorhanden ist. Das heißt mit anderen Worten, Sie müssen die potentielle Gefahr erkennen.

  1. Beobachten Sie die Arbeitsabläufe am Arbeitsplatz
  2. Beobachten Sie das Verhalten der Arbeitnehmer
  3. Bewerten Sie die Sicherheitsvorkehrungen an der Maschine
  4. Sind entsprechende Schutzeinrichtungen vorhanden?
  5. Können Bohrer abbrechen?
  6. Sind die Werkstücke eingespannt und gesichert?
  7. Sind die Mitarbeiter entsprechend an die Bedienung eingewiesen worden?
  8. Ist das Kreissägeblatt vor versehentlichem Eingriff des Bedieners geschützt?
  9. Sind Verriegelungen an der Maschine gegen ungewolltes Betreten vorhanden.
  10. Gibt es eine Überlastsicherung und wie sicher ist diese?
  11. Können Kleidungsstücke in die Maschine kommen und den Bediener verletzen?
  12. Kann man in den Bohrer oder in das Kreissägeblatt kommen?
  13. Ist die Schneidvorrichtung gesichert und zu verriegeln?
  14. Ist bei einer Kreissäge ein Schiebestock für schmale Werkstücke vorhanden?

Wenn Sie die möglichen Gefahren ermittelt haben, so sind diese zu dokumentieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

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