Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Wer macht es?
Wie schon im ersten Teil dieser Artikelreihe erwähnt, ist für den Arbeitsschutz alleine der Arbeitgeber verantwortlich. Speziell in größeren Betrieben ist es unumgänglich, eine Person zu bestimmen, die die Gefährdungsbeurteilung betreut. In kleineren Unternehmen werden oft externe Berater beauftragt.
Diese Person, also der Sicherheitsbeauftragte, plant und koordiniert die Gefährdungsbeurteilung. Vor Ort sind es meistens die Bereichsverantwortlichen, wie z. B. die Meister, Abteilungsleiter oder Vorarbeiter, die unter der Anweisung des Sicherheitsbeauftragten (z. B. Sicherheitsingenieur) die Gefahrenbeurteilung und Gefahrenermittlung vor Ort durchführen.
Um einen maximalen Erfolg zu erzielen, sollen folgende Personen auf alle Fälle an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt sein:
- die Sicherheitsfachkraft
- der Arbeitsmediziner
- der Betriebsrat
- die Sicherheitsvertrauensperson
- alle Arbeitnehmer
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Die Aufgaben des Sicherheits-Beauftragten
- Die Festlegung der Bereiche für die Evaluierung
- Schulung der Bereichsverantwortlichen
- Erarbeitung von Checklisten als Hilfestellung zur Gefahrenermittlung
- Überprüfung der Gefahrenermittlung, vor allem an neuralgischen Bereichen
- Hilfestellung bei der Festlegung der Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erstellung der Sicherheitsdokumente
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz: Zusammenfassung
Wenn alle Mitarbeiter in einem Unternehmen ein gutes Sicherheitsbewusstsein haben und die Vorkehrungen und Regeln der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzgesetz zu Herzen nehmen, lassen sich viele Gefahren, Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle vermeiden.