Für einen neuen Firmenwagen beträgt die Abschreibungsdauer 6 Jahre. Die Kosten für den PKW werden also in 6 Jahre abgeteilt und dann entsprechend für jedes Jahr als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht. Aber wie schreiben Sie einen gebrauchten Firmenwagen ab, der vom Vorbesitzer bereits einige Jahre genutzt wurde?
Wenn der gebrauchte Firmenwagen ganz oder teilweise abgeschrieben ist, brauchen Sie Ihre Anschaffungskosten nicht noch einmal sechs Jahre abzuschreiben.
Sie dürfen die Kosten für einen 6 Jahre alten PKW aber auch nicht sofort und komplett geltend machen, da Sie den Wagen sicherlich noch einige Jahre nutzen möchten. Aus diesem Grund müssen Sie eine voraussichtliche Restnutzungsdauer festlegen und die Anschaffungskosten Ihres gebrauchten Firmenwagens über diesen Zeitraum hinweg abschreiben.
Die Restlaufzeit
Wenn Sie eine möglichst kurze Nutzungsdauer festlegen, können Sie am besten Steuern einsparen. Da es keine festen Regeln für die Nutzungsdauer von PKWs gibt, wird von den Finanzgerichten eine Nutzungsdauer von 8 Jahren und eine Kilometerleistung von 120.000 km zu Grunde gelegt.
Möchten Sie Ihren gebrauchten Firmenwagen schnell abschreiben, wählen Sie eine kurze Restnutzungsdauer. Am besten Sie orientieren sich bei der Restnutzungsdauer an der aktuellen Rechtsprechung.
Welche Restnutzungsdauer für Ihren gebrauchten Firmenwagen in Frage kommt, entnehmen Sie dieser Tabelle:
Alter des PKW beim Kauf | Restnutzungsdauer(Jahre) | Jährliche Abschreibung in % |
1 Jahr | 5 | 20,0 |
2 Jahre | 4 | 25,0 |
3 Jahre | 3 | 33,3 |
4 Jahre | 2 | 50,0 |
5 Jahre | 2 | 50,0 |
6 Jahre | 2 | 50,0 |
7 Jahre | 2 | 50,0 |
8 Jahre | 2 | 50,0 |