Die Nutzungsdauer eines Firmen-Pkw beträgt nach der amtlichen Abschreibungstabelle 6 Jahre. Das entspricht einer linearen Abschreibung von 16,67% pro Jahr. Die amtliche Abschreibungstabelle gilt aber nur für Neuwagen.
Problemfall: Gebrauchter Pkw
Für gebrauchte Pkw gibt es keine festen Regeln, nach denen Sie die verbleibende Nutzungsdauer ermitteln können. So gehen die Finanzgerichte bei gebrauchten Pkw nicht von der amtlichen Nutzungsdauer aus, sondern legen grundsätzlich 8 Jahre und eine Kilometerleistung von 120.000 km zu Grunde.
Tipp
Wenn Sie gebrauchte Firmenwagen schnell abschreiben wollen, wählen Sie eine möglichst kurze Restnutzungsdauer. Zweckmäßig ist es, sich an der aktuellen Rechtsprechung zu orientieren. Das erspart Ihnen eine spätere Korrektur Ihrer Bilanz. Von welcher Restnutzungsdauer Sie üblicherweise ausgehen können, zeigt die folgende Übersicht. Die Kosten für gebrauchte Firmen-PKW vorteilhaft abschreiben
Altern bei Erwerb | Abschreibung in % | Restnutzungsdauer |
1 Jahr | 5 | 20,0 |
2 Jahre | 4 | 25,0 |
3 Jahre | 3 | 33,3 |
4 Jahre | 2 | 50,0 |
5 Jahre | 2 | 50,0 |
6 Jahre | 2 | 50,0 |
7 Jahre | 2 | 50,0 |
8 Jahre | 2 | 50,0 |
Achtung: Bei Fahrzeugen der unteren Mittelklasse mit einer hohen Gesamtkilometerleistung werden Sie in der Regel die in der Tabelle genannte Restnutzungsdauer problemlos durchsetzen können. Bei höherwertigen Fahrzeugen kann auch in allen Fällen, in denen in der Übersicht eine Restnutzungsdauer von 2 Jahren genannt ist, eine 3-jährige Restnutzungsdauer in Betracht kommen. Der Grund: Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise spielt nämlich die Höhe des Kaufpreises eine entscheidende Rolle. Sie zahlen nur dann einen hohen Kaufpreis, wenn Sie selbst von einer längeren Nutzungsdauer ausgehen. Das bedeutet: Je höher der Kaufpreis, desto länger kann die voraussichtliche Nutzung sein.