Geändertes Renteneintrittsalter: Ab 2012 gilt die „Rente mit 67“
Diese Änderungen beim Renteneintrittsalter werden in Kraft treten:
- Die Regelaltersgrenze wird bis 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben
- Diese Anhebung geschieht zunächst um einen Monat pro Jahr
- Ab 2024 erfolgt eine Anhebung um 2 Monate pro Jahr.
- Damit erreichen Arbeitnehmer der Jahrgänge ab 1964 in Zukunft erst mit 67 das Renteneintrittsalter. Möglich ist ein früherer Rentenbezug mit 63 Jahren.
- Der frühere Rentenbezug hat einen Abschlag bei der Rente zur Folge. Sie wird pro Monat um 0,3% gekürzt.
Eine wichtige Ausnahme
Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, für den gilt eine Ausnahme beim Renteneintrittsalter. Diese langjährig Versicherten können weiterhin mit 65 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Dabei werden selbstständige Tätigkeiten und Kindererziehungszeiten miteingerechnet.
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