Fußball-WM: Nur in wenigen Fällen muss der Vermieter die Parabolantenne des Mieters akzeptieren

Die Fußball-Weltmeisterschaft ist in vollem Gange. Weil viele ausländische Mieter zumindest die wichtigen Spiele auch in ihrer Landessprache sehen möchten, hat die Zahl der Parabolantennen in den letzten Wochen deutlich zugenommen. Für Sie stellt sich dann oft die Frage: "Darf mein Mieter eine Antenne außerhalb seiner Wohnung anbringen?"

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ausländische Mieter zusätzlich zu den vorhandenen Empfangsanlagen den Einbau einer Parabolantenne fordern. Da diese den optischen Eindruck des Gebäudes verschlechtert, sind viele Vermieter hierzu aber nicht bereit. So wundert es nicht, dass sich bereits viele Gerichte hiermit beschäftigen mussten.

Grundsätzlich darf Ihr Mieter Antennen an seiner Wohnung anbringen. Denn er hat ein „Grundrecht auf Informationsfreiheit“, wie es das Bundesverfassungsgericht nennt. Dieses Recht hat auch der ausländische Mieter (BVerfG, Urteil v. 09.02.94, Az. 1 BvR 1687/92).

Konkret: Jedem Mieter einer Wohnung muss es möglich sein, Fernseh- und Radioprogramme zu empfangen – auch wenn das „Public Viewing“ zurzeit wieder großen Zuspruch findet.

Allerdings gilt auch: Ist bereits eine Gemeinschaftsantennenanlage oder ein Breitbandkabelnetz vorhanden, und kann sich der Mieter hierdurch versorgen, ist dies ausreichend (BGH, Beschluss v. 21.09.10, Az. VIII ZR 275/09). Und selbst wenn zwar kein Kabelanschluss vorhanden ist, darf der Mieter keine zusätzliche Parabolantenne fordern, wenn er die gewünschten (Sport-)Sender über das Internet empfangen kann (BGH, Beschluss v. 14.05.13, Az. VIII ZR 268/12).

Vermieter hat Rückbauanspruch

Hat der Mieter danach keinen Anspruch auf Anbringung einer zusätzlichen Antenne, können Sie dies dem Mieter untersagen bzw. deren Rückbau verlangen (LG München I, Urteil v. 19.02.14, Az. 15 S 4624/13).

Nur wenn Ihr Mieter die „Basisprogramme“, in etwa vergleichbar mit dem deutschen ARD und ZDF, in seiner Wohnung in keiner Weise empfangen kann, haben Sie ihm die Anbringung einer Parabolantenne zu gestatten. Und zwar auch, wenn sich hierdurch der optische Eindruck des Gebäudes verschlechtern würde.

Bitte beachten Sie: Darf Ihr Mieter eine Parabolantenne an seiner Wohnung anbringen, muss er dies aber fachgerecht tun. Weil die wenigsten Mieter hierzu in der Lage sind, dürfen Sie darauf bestehen, dass die Installation von einem Fachunternehmen für Funk- und Fernsehtechnik vorgenommen wird. Im Klartext: Unzureichende oder gar gefährliche Basteleien brauchen Sie nie zu akzeptieren.

Vermieter darf Kaution und Haftpflichtversicherung fordern

Hat der Vermieter dem Mieter die Anbringung einer Parabolantenne zu gestatten, kann er von ihm eine zusätzliche Mietsicherheit fordern. Diese dient dazu, die Kosten für den Rückbau zu sichern, denn bei Mietende ist der Mieter zum Rückbau verpflichtet. Außerdem kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter eine Haftpflichtversicherung für Schäden abschließt, die aus der Installation resultieren können – insbesondere, wenn diese abstürzt.

Vermieter hat Rückbauanspruch

Darf der Mieter nach alledem nicht die Anbringung einer zusätzlichen Antenne verlangen, kann der Vermieter dies dem Mieter untersagen bzw. auch deren Rückbau verlangen (LG München I, Urteil v. 19.02.14, Az. 15 S 4624/13). Dieser Rückbauanspruch verjährt nicht, solange das Mietverhältnis andauert (OLG Celle, Urteil v. 05.01.18, Az. N2 U 94/17)

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