Fußball-WM: Fernsehen während der Arbeitszeit

Gestatten Sie Ihren Mitarbeitern, während der Arbeitszeit Spiele der Fußball-WM zu schauen? Nach dem Sommermärchen 2006 kommt dieses Thema jetzt wieder auf Sie zu.

Nun beginnt sie endlich, die Fußball-WM 2010. Nach der letzten WM im eigenen Land werden auch in diesem Jahr wieder viele Ihrer Mitarbeiter kein Spiel verpassen wollen. Das Büro – eine Fanmeile? Chips, Bier und Zigaretten auf Firmenkosten? Soweit muss es nicht gehen, denn Sie als Arbeitgeber haben es in der Hand, ob und wie Sie Ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz an der WM teilhaben lassen wollen.

Betriebliche Regeln gelten während der Fußball-WM weiter
Auch wenn man meinen könnte, das Land werde wieder einmal in einen Ausnahmezustand versetzt – die betrieblichen Regeln gelten weiter. Wenn also in Ihrem Unternehmen Rauch- und Alkoholverbot gilt, dann natürlich auch während der WM.

Fußball-WM im Fernsehen – keine Arbeitszeit
Gibt es im Betrieb die Möglichkeit, Spiele im Fernsehen anzuschauen, ist dies selbstverständlich keine Arbeitszeit. Mitarbeiter müssen sich "ausstempeln" und auf die betrieblichen Belange Rücksicht nehmen. Dies gilt auch und insbesondere bei flexiblen Arbeitszeitregelungen.

Servicestandards müssen während der Fußball-WM eingehalten werden
Haben Sie Servicestandards vereinbart, wie z. B. Besetzung von Telefonen, Lieferfristen etc., gelten diese natürlich ebenso weiter wie individuelle Ziele.

Fußball verbindet – auch Ihre Mitarbeiter
Natürlich können Sie arbeitgeberseitig all diese Regeln lockern und erlauben, dass unter von Ihnen definierten Voraussetzungen Mitarbeiter Fußballspiele anschauen. Vielleicht gehen Sie sogar noch einen Schritt weiter und machen aus der Fußball-WM ein richtiges Event.

Lesen Sie im zweiten Teil dieser Serie, was Sie beachten müssen, wenn Sie für Ihre Mitarbeiter die Fußball-WM zu einem betrieblichen Grund zum Feiern machen.