Fuhrparkmanagement: Wann Vorgesetzte bei Alkoholkonsum ihrer Fahrer belangt werden können
Lesezeit: < 1 MinuteWas viele nicht wissen: Fand die Alkoholaufnahme im Verantwortungsbereich des Fuhrparkleiters statt, beispielsweise während einer Betriebsfeier, so kann dieser ebenfalls gerichtlich belangt werden.
3 Tipps für Fuhrparkleiter, wie Sie sich vor Ärger schützen:
1. Lassen Sie am besten nach einer Betriebsfeier keinen Ihrer Mitarbeiter mehr ans Steuer. Ansonsten sind Sie auf jeden Fall mitverantwortlich, wenn ein Schaden entsteht.
2. Eine gute Alternative: Richten Sie einen Nachhausebring-Service ein. Dies kann entweder eine zum Pauschalpreis angemietete Taxiflotte oder ein gecharterter Bus sein, die alle Mitarbeiter wohlbehalten am Ende der Feier zuhause abliefern.
3. Lassen Sie stark alkoholisierte Mitarbeiter keinesfalls allein als Fußgänger losziehen – auch nicht, wenn sie um die Ecke wohnen!
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