Für welche Unternehmen das Investitionszulagengesetz 2005 jetzt gilt
Nach dem Investitionszulagengesetz 2005 werden Investitionen begünstigt, mit denen Sienach dem 24.03.2004 undvor dem 01.01.2007 begonnen und die Sienach dem 31.12.2004 undvor dem 01.12.2007 abgeschlossen haben.
(Das Investitionszulagengesetz 1999 ist am 31.12.2004 ausgelaufen.)
Konsequenzen:
Haben Sie mit begünstigten Investitionen vor dem 24.03.2004 begonnen, die Sie aber am 31.12.2004 noch nicht beendet hatten, können Sie die Investionszulage nur für Anzahlungen erhalten, die Sie bis zum 31.12.2004 geleistet haben, bzw. für Teilherstellungskosten, die bis zum 31.12.2004 angefallen sind.
Durch das Investitionszulagengesetz 2005 werden gefördert:
- betriebliche Investitionen
- Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden sowie der Mietwohnungsbau im innerörtlichen Bereich
- Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden im innerörtlichen Bereich und
- Modernisierungsmaßnahmen an einer eigenen zu Wohnzwecken dienenden Wohnung im eigenen Haus. Diese Fördermaßnahme gilt nur noch für Arbeiten, die der Anspruchsberechtigte vor dem 01.01.2002 vorgenommen hat.
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