Kündigung war nicht gerechtfertigt
Die Hauptgeschäftsführerin einer Rechtsanwaltskammer war fristlos gekündigt worden. Im Kündigungsschutzprozess stellte sich allerdings heraus, dass die Kündigung ungerechtfertigt war. Sie war daher unwirksam, das Arbeitsverhältnis bestand fort.
Arbeitnehmerin hatte ihre Arbeitsleistung angeboten
Die Hauptgeschäftsführern hatte allerdings für die Zeit des Kündigungsschutzprozesses ihre Arbeitsleistung angeboten. Und das führte dazu, dass es für die Rechtsanwaltskammer teuer wurde. Denn jetzt musste sie für die Zeit nach Ausspruch der fristlosen Kündigung zahlen. Und dabei handelte es sich immerhin um acht Monate, sodass ein stolzes Sümmchen zusammenkam.
Fazit: Auch dieses Urteil macht deutlich, wie gefährlich fristlose Kündigungen für Arbeitgeber sein können. Lassen Sie sich daher unbedingt im Einzelfall beraten, bevor Sie eine fristlose Kündigung aussprechen. Denn diese ist immer nur als allerletzte Reaktion des Arbeitgebers und unter engen Voraussetzungen möglich. Eine große Zahl von fristlosen Kündigungen wird durch die Arbeitsgerichte wieder einkassiert. Das kann zu den teuren Folgen führen, die das LAG Düsseldorf jetzt noch einmal festgestellt hat.
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