Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Vorgesetzten möglich?

Sie kennen das sicher aus Ihrem beruflichen Alltag: Manchmal kochen die Emotionen hoch. Man sagt Dinge, ohne dies vorher ausreichend bedacht zu haben. Und gelegentlich kommt es dabei auch zur Beleidigung des Vorgesetzten. Aber nicht jedes Mal, wenn ein Mitarbeiter Sie als Vorgesetzten beleidigt, darf darauf die fristlose Kündigung folgen. Dies hat das Arbeitsgericht Hamburg klargestellt (12.05.2009 - 21 Ca 490/08).

Im konkreten Fall wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen, weil ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten mit den Worten "Klei mi amn Mors" (frei übersetzt etwa: Kratz mich am Hintern) bedachte.

Fristlose Kündigung durch Beleidigung – nicht in jedem Fall
Zu dieser Äußerung kam es im Zuge eines Streits über den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers. Dieser Streit endete mit der genannten Äußerung des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber fühlte sich daraufhin grob beleidigt und sprach deshalb eine fristlose Kündigung aus.

Das Arbeitsgericht sah hierin aber keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung. Die Beleidigung sei natürlich ungehörig und unhöflich. Sie reiche aber nicht für eine fristlose Kündigung. Dabei berücksichtigte das Gericht unter anderem auch, dass es zu dieser Äußerung spontan kam, der Arbeitnehmer bereits mehrere Jahre beanstandungsfrei im Unternehmen beschäftigt war und er sich bei seinem Arbeitgeber in aller Form entschuldigt hatte.

Tipp für Sie: Manchmal ist es sinnvoll, zunächst eine Nacht über eine als Beleidigung empfundene Äußerung zu schlafen, bevor Sie eine fristlose Kündigung aussprechen. Rechtlich gesehen haben Sie noch bis zu zwei Wochen nach der Beleidigung Zeit, die fristlose Kündigung auszusprechen. Sie müssen also nicht sofort aktiv werden.