Fristlose Kündigung: Manipulationen beim Mindesthaltbarkeitsdatum brauchen Sie nicht hinnehmen

Wenn ein Supermarktmitarbeiter beim Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums eine Umetikettierung vornimmt, ist eine fristlose Kündigung möglich. Das ergibt sich aus einem Urteil des LAG Köln vom 19.01.2009, Az.: 5 Sa 1323/08.

Auch eine rund 27-jährige Betriebszugehörigkeit schützt in diesem Fall nicht vor einer fristlosen Kündigung. So die Richter, die ihre Entscheidung u. a. mit Aspekten des Verbraucherschutzes begründeten.

Ein in einem Supermarkt beschäftigter Metzgermeister wurde dabei ertappt, wie er vorverpackte Fleischprodukte einen Tag vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) umverpackt und mit einem neuen, um drei Tage verlängerten Mindesthaltbarkeitsdatum versehen hatte. Einen ähnlichen Vorfall hatte es bereits einige Jahre vorher gegeben. Die damals ausgesprochene Kündigung war jedoch im gegenseitigen Einvernehmen zurückgenommen worden. Während des Verfahrens wegen der jetzt ausgesprochenen fristlosen Kündigung hatte der Metzgermeister eingeräumt, derartige Umetikettierungen wiederholt vorgenommen zu haben.

Fristlose Kündigung bei Straftaten
Die Umetikettierung des MHD ist nicht nur ein Verstoß gegen geltendes Lebensmittelrecht, sondern der Metzgermeister hat sich damit auch strafbar gemacht. Dem LAG kam es dabei nicht darauf an, dass er sich nicht hat selbst bereichern wollen. Ausschlaggebend für die Akzeptanz der fristlosen Kündigung war vielmehr, dass er sich wiederholt als unzuverlässig in Fragen der Lebensmittelsicherheit erwiesen hatte. Das reichte dem LAG trotz der langen Betriebszugehörigkeit für die fristlose Kündigung. 

Tipp für fristlose Kündigungen
Wichtig für die Akzeptanz der fristlosen Kündigung war es hier, dass der Arbeitgeber belegen konnte, dass es in der Vergangenheit bereits einen ähnlichen Vorfall gegeben hatte. Dokumentieren Sie also Pflichtverstöße sorgfältig, selbst wenn Sie aktuell deshalb keine Maßnahmen einleiten wollen. Vielleicht benötigen Sie diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt.