Fristen: Jede Minute zählt

Fristen haben es in sich. Verpassen Sie einen Termin, müssen Sie in der Regel die negativen Folgen tragen. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie die vom Finanzamt gesetzten Fristen genau einhalten. Hierzu zählen aber auch die gesetzlichen Fristen.
Verpassen Sie nicht die Einspruchsfrist
Praktische Bedeutung haben die Fristen z.B. immer dann, wenn Sie einen Einspruch einlegen und den zeitlichen Spielraum vollständig ausnutzen.

Sie müssen Unregelmäßigkeiten nachweisen
Eine böse Überraschung erlebte jetzt ein Steuerzahler, der zur Wahrung einer Frist einen Brief in den Nachtbriefkasten des BFH einwarf. Da sein Schreiben das Eingangsdatum des nächsten Tages enthielt, sahen die Richter den Brief als verspätet eingegangen an. In ihrem Beschluss vom 07.07.2003, Az. VIII B 3/03 NV, entschieden die BFH-Richter, dass die Beweislast für Unregelmäßigkeiten bei der Leerung von Nachtbriefkästen immer zu Ihren Lasten geht.

Unabhängige Zeugen können helfen
Die BFH-Richter akzeptieren in ihrem Beschluss auch glaubwürdige Zeugen. Damit die Aussagen auch gerichtsfest sind, muss der Zeuge den Inhalt des Briefs kennen und sehen, dass Sie ihn zu einer bestimmten Zeit in den Briefkasten einwerfen. Als Zeuge ungeeignet sind in diesem Zusammenhang z.B. Ihre Mitarbeiter oder Ihr Steuerberater. Wenden Sie sich im Notfall z.B. an die nächste Polizeidienststelle. Glaubwürdigere Zeugen sind kaum denkbar.

Tipp
Vollkommen problemlos wäre es allerdings, wenn Sie z.B. Ihren Einspruch faxen. Bei Gerichten müssen Sie aber darauf achten, dass die letzte Seite des Faxes vor Ablauf des Frist (24:00 Uhr) vollständig übertragen ist.