Das kostet die freiwillige Arbeitslosenversicherung
Für eine freiwillige Weiterversicherung müssen Sie im Jahr 2006 – unabhängig von Ihrem tatsächlichen Gewinn aus Ihrem Unternehmen – 6,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen zahlen.
Als beitragspflichtige Einnahmen gelten bei Selbstständigen 25 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 345 SGB III.
Den Betrag zahlen Sie in voller Höhe selbst (§ 349 a SGB III). Die Bezugsgröße nach § 345 SGB III wird jährlich neu festgelegt. Für 2006 beträgt sie monatlich für die neuen Bundesländer 2.065 €, für die alten Bundesländer 2.450 €.
Somit ergeben sich für 2006 folgende Werte:
2006 | Monatliche Bezugsgröße: | Bemessungsgrundlage (= 25 % der Bezugsgröße) | Monatlicher Beitrag (= 6,5 % der Bemessungsgrundlage) |
Ost | 2.065,00 € | 516,25 € | 33,56 € |
West | 2.450,00 € | 612,50 € | 39,81 € |
Der Beitrag ist jeweils am 1. eines Monats für den Monat fällig. Die Zahlung soll im Lastschriftverfahren erfolgen. In Absprache mit der örtlichen Agentur für Arbeit können Sie die Beiträge aber auch monatlich überweisen oder einmal als Jahresbeitrag zahlen.