Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Regierung ändert Fristen

Wenn Sie von dem Angebot Gebrauch gemacht haben, sich als Selbstständiger freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, dann gehören Sie zu den Glücklichen, die diese Leistungen auch in Anspruch nehmen dürfen. Seit dem 01. Februar 2006 können sich Selbstständige freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Mit einer Neuregelung schränkt die Bundesregierung den Kreis derjenigen ein, die diese Versicherung in Anspruch nehmen können.
Jetzt dürfen sich nur noch diejenigen Selbstständigen freiwillig versichern, die erst nach dem 01.01.2004 ihre Existenz gegründet haben. Diese Neuregelung bedeutet für Sie:
  • Wenn Sie vor dem 01.01.2004 Ihre Existenz gegründet haben: Die ursprüngliche Regelung, dass Sie sich bis zum 31.12.2006 für die freiwillige Versicherung entscheiden können, entfällt. Sie können der Arbeitslosenversicherung nicht mehr beitreten. Sind Sie bereits freiwillig versichert, werden Sie jetzt aber nicht zum Austritt gezwungen.
  • Wenn Sie ab dem 01.01.2004 gegründet haben: Sie können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern. Das müssen Sie aber noch in diesem Jahr tun. Denn ab 2007 wird als freiwillig Versicherter nur noch aufgenommen, wer das innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Selbstständigkeit beantragt.
  • Wenn Sie ab dem 01.07.2006 mit Unterstützung des neuen Gründungszuschusses aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit starten möchten: Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist in diesem Fall besonders interessant. Grund: Die Zeit, in der Sie den Gründungszuschuss beziehen, wird auf Ihren Arbeitslosengeld I-Anspruch angerechnet. Nur durch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bauen Sie Ihren Arbeitslosengeld I-Anspruch wieder auf. Ohne die Versicherung würden Sie in den meisten Fällen nur noch das wesentlich geringere Arbeitslosengeld II bekommen, falls Ihre Selbstständigkeit scheitert.
Das Gesetz muss allerdings noch in Kraft treten.