Mit der Anerkennung von Vaterschaft kam das Patriarchat
Beschäftigt man sich mit der Geschichte hinsichtlich der Rolle der Frau innerhalb der Gesellschaft, so tritt ein Zusammenhang deutlich hervor: Die Unterdrückung der Frau beginnt mit der Kenntnis von der Zeugungsfähigkeit des Mannes. In matriarchalen Gesellschaften war die Vaterschaft im biologischen Sinn entweder unbekannt oder unwichtig. Die Frau und Mutter stand im Mittelpunkt der Familienstruktur und Familieneigentum wurde unter den Frauen vererbt (Matrilinearität).
Irgendwann erkannten die Menschen, dass die Männer an einer Schwangerschaft nicht unbeteiligt waren. Der Gesichtspunkt der Zeugung als notwendiger Akt für eine Schwangerschaft wurde bewusst. Mit diesem Bewusstsein erlangte die Vaterschaft einen sozialen Stellenwert. Den Männern wurde wichtig zu wissen, dass nur sie als Vater ihrer Kinder in Frage kommen. Dies bedeutete, dass ihre Partnerin nur einen Mann haben sollte. Mit der Erkenntnis der Zeugung kam die monogame Beziehung.
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Vaterschaft und Monogamie für Frauen
Der Wunsch der Männer nach eindeutiger Klärung der Vaterschaft, setzte eine monogame Lebensweise der Frauen voraus. In den griechischen Mythen findet sich die Erzählung von Kekrops. Dieser gilt als der erste König Athens und er wird in den alten Geschichtszeugnissen als der erste Mensch genannt, der für den Vorgang der Zeugung, sowohl die Mutter als auch den Vater verantwortlich sieht.
In der überlieferten Geschichte ist zu erfahren, dass Kekrops als König die Einehe bzw. Monogamie eingeführt hat. In einer weiteren Erzählung wird dargelegt, dass die Frauen unter Kekrops‘ Regierung ihr Recht der Namensgebung verloren haben. Die Frauen hatten vor Kekrops Regentschaft in Athen das Recht, die Kinder nach den Müttern, also metronym zu benennen[1]. Bis vor einigen Jahren waren in Deutschland die patronyme, nach den Vätern gerichtete, Namensweitergabe Standard.
Fazit: Die Ideale von Ehe und Familie gründen sich vor allem auf dem Wunsch einer eindeutigen Vaterschaftsklärung. Mit dem Wissen um die Zeugungsfähigkeit des Mannes ging die vorherige Vormachtstellung der Frauen innerhalb der Gesellschaft auf den Mann über. Der Mann wurde zum zentralen Bezugspunkt für die Familie, sein Name wurde getragen, sein Erbe weiter gegeben.
Er durfte fortan über die Angelegenheiten der Familie und über die Personen, die zu ihr zählten, bestimmen. Mit dem Mann als Familienoberhaupt wurden auch die männlichen Nachkommen wichtig. Nur sie waren in der Lage, den Erhalt des Familiennamens und Familienerbes zu sichern.
In Deutschland erlangte erst mit den Änderungen des Familienrechts 1976 die Frau rechtliche Eigenständigkeit gegenüber ihrem Ehemann. Davor durfte sie nach einer Eheschließung weder über ihr eigenes, in die Ehe eingebrachtes, Vermögen verfügen, noch selbst entscheiden, ob sie erwerbstätig wird. Die Erwerbstätigkeit seiner Frau konnte ein Mann, sofern der Haushalt darunter litt (was im Ermessen des Mannes lag), als Scheidungsgrund anführen!
[1] Kerenyi, Karl: Die Jungfrau und Mutter der griechischen Religion
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