Wie ist das Gesetz zum Alkoholtest in Frankreich zu verstehen?
Auto und Alkohol gehören nicht zusammen! Das ist weltweit so. Fast jeder ist für diese Einsicht zugänglich. Trotzdem zeigen die Verkehrsstatistiken gerade in Europa, dass bei einem hohen Prozentsatz der Unfälle im Straßenverkehr Alkoholkonsum die Ursache ist.
Gerade die europäischen Länder mit hohem Verkehrsaufkommen wollen dem entgegenwirken. Die Promillegrenzen fallen unaufhörlich. Hier einige Beispiele:
- Großbritannien: 0,8 Promille
- Deutschland, Frankreich, Italien, Schweiz, Österreich: 0,5 Promille
- Schweden, Norwegen, Polen: 0,2 Promille
- Tschechien, Slowakei, Ungarn: 0,0 Promille
Die Regelungen stehen auf dem Papier und sind geduldig. Wie aber will man die Einhaltung kontrollieren?
Den Franzosen ist da eine besondere Idee gekommen. Autofahrer sollen
vor Antritt der Fahrt selbst testen, wie hoch ihr Promillewert ist.
Damit will man das Bewusstsein und die Eigenverantwortung stärken.
Gerade in Frankreich hat der Alkoholtest zu Protest geführt. Es ist das Land, wo zu
jedem Essen ein Aperitif und ein bis zwei Gläser Wein gehören. Aber
nicht nur die Franzosen müssen sich jetzt umstellen. Die Regelung
betrifft auch Geschäftsreisende und Touristen beispielsweise aus dem
Nachbarland Deutschland.
Welche Vorbereitungen sollte man treffen, um Strafen zu verhindern?
Der erste Rat ist recht einfach. Bitte vor der Autofahrt auf Alkohol verzichten! 0.5 Promille sind schneller erreicht, als man denkt.
Bei der Einreise nach Frankreich sollte man im Auto zwei unbenutzte Einweg-Alkoholtester präsent haben. Sie werden in Apotheken, an Tankstellen und Raststätten im Grenzgebiet und im Internet angeboten. Es gibt Sets mit zwei und drei Röhrchen. Auch einzelne Exemplare werden verkauft. Die Preise sind unterschiedlich. Sie bewegen sich zwischen knapp zwei und fünf Euro.
Wichtig ist, dass die Alkoholtester nach dem französischen Gesetz zugelassen sind. Nicht alle Röhrchen im Verkauf entsprechen den Anforderungen. Zu beachten ist das Symbol NF auf der Packung. Mittlerweile findet sich neben dem Angebot der Tester ein schriftlicher Hinweis auf die Zulassung, teilweise mit Garantie.
Die Regelung stammt vom Juli 2012. Eine Zuwiderhandlung sollte zunächst ab 01.11.2012 von der Polizei geahndet werden. Bis heute existieren aber gewaltige Lieferschwierigkeiten. Selbst in Frankreich konnten Apotheken die Tester nicht anbieten. Deshalb sollen Bußgelder erst ab März 2013 in Frage kommen. Dies ist der Stand der Informationen aus dem Land.
Mit welchen Strafen können Sie in Frankreich bei fehlendem Alkoholtest rechnen?
In Frankreich gelten gewaltige Strafandrohungen bei einer Überschreitung der Promillegrenze. Auch die Bußgelder sind für deutsche Autofahrer teilweise unerwartet!
Man erwartet, dass man zwei unbenutzte Alkoholtests im Auto präsent hat. Einen benötigt der Fahrer für die Eigenkontrolle vor Fahrtantritt beispielsweise nach einem Glas Wein. Den anderen Test sollte er bei einer Polizeikontrolle vorweisen können. Ist das nicht der Fall, so wird ab März 2013 ein sofortiges Bußgeld von elf Euro erhoben. Weitere 90 Euro Bußgeld kommen dazu, wenn man innerhalb von fünf Tagen der Polizei keine unbenutzten Alkoholtests vorlegen kann.
Zwischen 0,5 und 0,8 Promille kann man in Frankreich mit einem Bußgeld von 90 bis 750 Euro rechnen. Bei mehr als 0,8 Promille nach Fahrtantritt winkt eine Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren, eine Geldstrafe bis 4.500 Euro sowie der Verlust des Führerscheines! Der beste Rat nicht nur für Frankreich ist aber: Kein Alkohol am Steuer!