Förderdarlehen – das sollten Sie beachten

Förderdarlehen können für eine Vielzahl von Projekten beantragt und gewährt werden. Beispielsweise lassen sich Energie-fördernde Maßnahmen bei Immobiliensanierungen mithilfe eines Förderdarlehens finanzieren. Beim Start in die Selbstständigkeit stehen die Förderdarlehen von Land, Bund und Europäischer Union im Fokus des Interesses.

Von den öffentlichen Trägern erhofft man sich besonders günstige Konditionen. Doch wie sieht die Realität aus? Sind die Konditionen wirklich niedrig? Ist die Vergabe von Förderdarlehen
schnell und einfach? 

Öffentliche Förderdarlehen bieten gerade Firmengründern und Selbstständigen eine günstige Starthilfe zu meist sehr günstigen Konditionen an. Der Zinssatz, die Laufzeit und die Tilgung sowie die Haftung wirken sich positiv auf die Sicherheiten bzw. das einzubringende Eigenkapital aus.

Um Förderdarlehen der KfW zu beantragen, ist der Gang zur Hausbank unerlässlich. Diese prüft die Kreditwürdigkeit des Kunden, da das Kreditinstitut gegenüber der KfW haftet, falls der Kredit ausfallen sollte. Eine Pflicht, diese aus Steuermitteln finanzierten Förderkredite zu vermitteln, besteht dagegen nicht. Die Banken verdienen zudem besser an eigenen Darlehen.

Ist die Kreditwürdigkeit gegeben und übermittelt die Bank den Kreditantrag für ein Förderdarlehen an die KfW, kann die kritische Überprüfung des Antrages beginnen. Vollständige Unterlagen müssen dazu eingereicht werden, damit sich diese auf Plausibilität der Angaben überprüfen lassen. Da die Mittel dazu aus Steuergeldern bereitgestellt werden, ist eine kritische Prüfung unerlässlich.

Nach bestandener Prüfung können die Gelder durch die KfW freigegeben werden. Nach den Erfahrungen von Verbraucherschutz­gemeinschaften geschieht die Freigabe meist innerhalb von 14 Tagen. Hierzu kommt noch die Bearbeitungszeit durch die Hausbank, die etwa im gleichen Rahmen liegt.

Reibungsloses Vorgehen – Mündliche Zusagen, schriftlich dokumentiert 

Damit es zu keinem finanziellen Nachteil für den Antragsteller eines Förderdarlehens kommt, sollten Verpflichtungen erst nach Freigabe des Geldes eingegangen werden. Sonst kann es dazu kommen, dass Skontofristen nicht ausgenutzt oder Rechnungen vorab nicht bezahlt werden können. Bei den Summen, die sich meist im fünfstelligen Bereich bewegen, sind Preisnachlässe im vierstelligen Bereich zu erwarten. Darauf sollte man keinesfalls verzichten.

Die Zusagen der Bank sollten ausnahmslos schriftlich erfolgen. Mündliche Zusagen des Institutes sind rigoros zurückzuweisen. Bei Unstimmigkeiten macht sich diese beharrliche Vorgehensweise für Sie bezahlt. Kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, so liegen jederzeit schriftliche Beweise vor, die Aussagen in nachvollziehbarer Form belegen.

Fazit: Bevor finanzielle Ausgaben durch den Antragsteller gemacht werden, sollte erst die verbindliche Zusage der Förderbank und der Hausbank in Schriftform vorliegen. Die Genehmigung durch die KfW kann durch die Hausbank keinesfalls vorweggenommen werden. Wer auf mündliche Zusagen und Beteuerungen vertraut, darf sich über nachfolgenden Ärger nicht beklagen.

Wer andere Verpflichtungen ohne schriftliche Förderdarlehenszusagen der Banken vorab eingeht, steht oft genug vor auflaufenden Verzugszinsen und Finanzierungsengpässen. Doch soweit muss es nicht kommen, wenn alles Wichtige ausnahmslos beachtet wird. Grundsätzlich gilt, alles angebotenen Darlehen kritisch zu überprüfen und genau nachzurechnen.