Flexible Normalkostenrechnung: Welchem Zweck dient sie? (3)

Der große Nachteil der Normalkostenrechnung besteht darin, dass sich nicht bestimmen lässt, welcher Anteil der Gesamtabweichung auf die Preisabweichung und welcher auf die Mengenabweichung entfällt. Dies ist bei der flexiblen Normalkostenrechnung anders, denn diese ermittelte die Gesamtabweichung durch Berechnung einer Beschäftigungsabweichung und einer Verbrauchsabweichung.

Um im System der flexiblen Normalkostenrechnung die Beschäftigungs- und Verbrauchsabweichung berechnen zu können, müssen die Gemeinkosten allerdings in fixe und proportionale Anteile aufgespalten werden.

Vorteile der flexiblen Normalkostenrechnung

Bei der flexiblen Normalkostenrechnung verbessern sich durch den getrennten Ausweis fixer und proportionaler Kosten zweifelsfrei die Möglichkeiten zur Kostenkontrolle.

Dennoch ist auch die flexible Normalkostenrechnung letztlich eine Vergangenheitsrechnung, die nicht die Basis der Istkosten verlässt. Der Nachteil ist darin zu sehen, dass man zwar die Normalkosten berechnen kann, es aber an einer Aussage fehlt, ob diese Normalkosten als gut oder schlecht anzusehen sind.

Warum eine flexible Normalkostenrechnung?

Für die Zwecke der Kostenkontrolle beziehungsweise eines Soll-Ist-Vergleichs spaltet die flexible Normalkostenrechnung die Abweichung in eine Beschäftigungsabweichung und in eine weitere Abweichung auf, die alle weiteren Abweichungen enthält.

Berechnung der verrechneten Normalkosten bei der flexiblen Normalkostenrechnung

Um für die Normalkostenrechnung die beiden Abweichungsarten zu ermitteln ist eine müssen die Gemeinkosten in fixe und variable Bestandteile aufgeteilt werden. Für die Aufteilung zwischen Unter- und Überdeckungen bietet sich bei der flexiblen Normalkostenrechnung die folgende Vorgehensweise an:

  1. Wie bei der starren Normalkostenrechnung werden auch bei der flexiblen Normalkostenrechnung zunächst für jede Kostenstelle die Istgemeinkosten ermittelt. Anschließend werden diese Istgemeinkosten für die flexible Normalkostenrechnung mit einem Verfahren zur Kostenauflösung in fixen und variable Teile aufgespalten.
  2. Anschließend wird durch Division des variablen Teils durch die dazugehörende Beschäftigung (z. B. produzierte Menge, Fertigungsstunden etc.) der proportionale Normalgemeinkostensatz berechnet. Dieser Satz wird für jede Beschäftigung als gültig angesehen.
  3. Der fixe Teil der Istgemeinkosten wird bei der flexiblen Normalkostenrechnung durch die Normalbeschäftigung dividiert. Man erhält hierdurch den fixen Normalgemeinkostensatz.
  4. Schließlich erhält man bei der flexiblen Normalkostenrechnung aus der Addition dieser beiden Normalgemeinkostensätze den Normalgemeinkostensatz, der allerdings nur bei Normalbeschäftigung gilt.

Durch Multiplikation der Istfertigungsstunden mit diesem Normalgemeinkostensatz erhält man die insgesamt in der Kostenträgerrechnung verrechneten Normalgemeinkosten.

Aufspaltung der Differenzen bei der flexiblen Normalkostenrechnung

Die Differenz zwischen den Istgemeinkosten und den verrechneten Normalgemeinkosten ergibt die Über- bzw. Unterdeckung einer Kostenstelle, die im Rahmen der flexiblen Normalkostenrechnung berechnet wird.

Zur weiteren Aufspaltung dieser Differenz in eine Beschäftigungsabweichung und in eine weitere Abweichung, die nicht auf Beschäftigungseinflüsse zurückgeht, sind sogenannte Normgemeinkosten erforderlich. Diese ergeben sich aus der Addition von fixen Normalgemeinkosten einer Abrechnungsperiode und dem Produkt aus proportionalem Gemeinkostensatz mal Istbeschäftigung. Diese Differenz zwischen Istgemeinkosten und Normgemeinkosten entspricht in der einfachen Plankostenrechnung der Verbrauchsabweichung.

Auch die flexible Normalkostenrechnung ist kaum noch von Bedeutung

Wie eingangs erwähnt, sind auch mit der flexiblen Normalkostenrechnung keine Aussagen darüber möglich, ob wirtschaftlich gearbeitet wurde oder nicht. Dieser gravierende Nachteil hat zu Weiterentwicklungen von Kostenrechnungssystemen geführt. Insbesondere sind hier die verschiedenen Systeme der Plankosten und Deckungsbeitragsrechnung zu nennen, sodass auch die flexible Normalkostenrechnung in der Praxis kaum noch angewendet wird.