Firmenübergabe: Unternehmen übertrage und weiter mitarbeiten
Lesezeit: < 1 MinuteDie Beratungs- und Kundenbetreuungstätigkeit des ehemaligen Chefs erfolgt überwiegend selbstständig. Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Es liegt kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor. Die Klage der Rentenversicherung auf 15.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge wurde zurückgewiesen. Auf dieses Urteil sollten Sie sich in vergleichbaren Fällen berufen (Az. L 8 KR 6/06).
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