Finden Sie die richtige Unternehmensform für Ihre Existenzgründung!

Welche Unternehmensform Sie für Ihre Selbstständigkeit auswählen, kann große Auswirkungen auf diese haben: von Fragen der Haftung bis hin zu Fragen bezüglich der Steuern. Daher sollten Sie sich ausführliche Gedanken über die richtige Unternehmensform machen. Hier werden Ihnen 3 mögliche Unternehmensformen vorgestellt.

Die Unternehmensform Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen ist eine selbstständige Betätigung, die nur von einer einzelnen Person ausgeführt wird. Es wird oft als die einfachste Möglichkeit zur Selbstständigkeit angesehen, da es keine besonderen gesetzlichen Vorschriften zur Gründung gibt. Es gibt keinen Gründungsakt in Form eines Vertrages, kein Mindestkapital und keine finanziellen Rücklagen zur Absicherung (Haftungskapital).

Dadurch haftet der Inhaber jedoch mit seinem Unternehmens- als auch Privatvermögen. Des Weiteren bedarf es nur einer Buchführung bzw. einer Eintragung in das Handelsregister, wenn Sie diese Unternehmensform kaufmännisch betreiben.

Unternehmensform Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH

Diese Unternehmensform ist in Deutschland immer noch die häufigste und beliebteste. Sie gilt als seriös und genießt einen guten Ruf. Anders als bei einem Einzelunternehmen gibt es hier jedoch gesetzliche Vorschriften zu beachten. Die Gründung der GmbH in Form eines Vertrages muss notariell beglaubigt werden; Sie müssen eine Satzung erstellen und sich im Handelsregister eintragen.

Zum anderen brauchen Sie ein Stammkapital von 25.000 Euro als Haftungsrücklage. Dadurch, dass es sich aber um beschränkte Haftung handelt, ist notfalls nur Ihr Unternehmensvermögen betroffen; Ihr Privatvermögen ist ausgeschlossen.

Unternehmensform haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft UG

Die UG ist der GmbH sehr ähnlich, beinhaltet aber definitiv weniger Gründungsaufwand und damit auch weniger Gründungskosten. Auch hier ist ein Gesellschaftsvertrag nötig, der notariell beglaubigt werden muss, und grundsätzlich müssen Stammeinlagen als Haftungskapital erbracht werden.

Diese sind aber schon mit 1 Euro abgedeckt. Der Haken dabei ist aber, dass Sie zwar mit 1 Euro als Haftungskapital anfangen können, aber sich langsam auf die 25.000 Euro der GmbH hocharbeiten müssen. Dazu müssen Sie einen Teil Ihres jährlichen Gewinns als Rücklage einsparen. Als Konsequenz haben Sie dann aber die Möglichkeit, Ihre UG in eine GmbH umzuwandeln.