Finanzministerium: Schonfrist für elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Bundesfinanzministerium, Schreiben Az. IV A 6 – S 7340 – 37/04 / IV C 5 – S 2377 – 24/04 vom 29.11.2004
Bundesfinanzministerium, Schreiben Az. IV A 6 – S 7340 – 37/04 / IV C 5 – S 2377 – 24/04 vom 29. 11. 2004
Kurz vor Jahresende hat das Finanzministerium ein Einsehen: Es wird nun doch eine Schonfrist für die Abgabe elektronischer Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen gewährt.
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