Finanzierungsmöglichkeit: Akkreditiv

Mit einem Akkreditiv erteilen Sie Ihrer Bank den Auftrag, einem Dritten, beispielsweise Ihrem ausländischen Lieferanten, einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Sobald Ihre Bank die Zahlung geleistet hat und Ihr Konto belastet ist, handelt es sich für Sie um ein Kreditgeschäft.

Meist wird die Auszahlung von der Übergabe bestimmter Dokumente (Verladepapiere) abhängig gemacht. In diesem Fall handelt es sich um ein Dokumentenakkreditiv. Ein Akkreditiv kann widerruflich oder unwiderruflich sein. In ihren "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive" haben die Banken die Abwicklung des Akkreditivgeschäfts festgelegt.

Laufzeit: Die Laufzeit kann unterschiedlich lang sein. Auf dem Akkreditiv wird ein Verfalldatum für die Dokumentenvorlage festgesetzt. Rückzahlung: Da es sich beim Akkreditiv nicht um einen direkten Kredit handelt, erübrigt sich auch eine Rückzahlungsvereinbarung. Erst nach Einlösung des Akkreditivs kann daraus ein Kredit werden, für den dann gesonderte Vereinbarungen zu treffen sind. Absicherung: Bankübliche Sicherheiten. Grundsätzlich verlangen die Banken für Finanzierungen im Außenhandelsgeschäft die gleichen Sicherheiten wie bei der Finanzierung von Inlandsgeschäften.

Stehen Sie mit der Bank schon länger in Geschäftsverbindung und vertraut sie Ihnen, übernimmt sie auch das Kreditrisiko und verlangt von Ihnen die Bezahlung des Betrages erst bei Vorlage der Dokumente.

Konditionen: Die Banken verlangen für die Abwicklung eines Akkreditivs verschiedene Provisionen und Gebühren.

Vorteile: Aufgrund der Verpflichtung, Zahlung erst gegen Vorlage bestimmter Dokumente zu leisten, haben Sie eine entsprechende Sicherheit.
Nachteile: Die Bank gibt, insbesondere beim unwiderruflichen Akkreditiv, ein abstraktes Schuldversprechen. Wird das Grundgeschäft nichtig, bleibt das Zahlungsversprechen der Bank trotzdem rechtsgültig.