Finanzielle Verbindlichkeiten: IASB schlägt Änderung der Bewertung vor

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 11. Mai 2010 einen Standardentwurf (ED/2010/4 Fair Value Option for Financial Liabilities) zur Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten veröffentlicht. Änderungen könnten sich für die Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten in Bezug auf die Anwendung der Fair Value Option ergeben.

Im IASB-Standardentwurf zur Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten wird vorgeschlagen, Bilanzierung und Ausweis von finanziellen Verbindlichkeiten in der Hauptsache beizubehalten. Allerdings beabsichtigt das IASB Änderungen bei der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten in Bezug auf die Anwendung der Fair Value Option.

Die Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten
Nach Ansicht des IASB soll sich die Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten im Wesentlichen nicht ändern. Allerdings schlägt das IASB vor, Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste aus der Änderung des eigenen Kreditrisikos finanzieller Verbindlichkeiten, für deren Bilanzierung die Fair Value Option gewählt wurde, zukünftig im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income) zu erfassen und nicht mehr wie bisher GuV-wirksam.

Keine weiteren Änderungen bei der Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten
Weitere Änderungen für die Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten schlägt das IASB nicht vor. Somit bleiben die zwei Bewertungskategorien für finanzielle Verbindlichkeiten – erfolgswirksam zum beizulegenen Zeitwert sowie zu fortgeführten Anschaffungskosten – bestehen.

Die Unternehmen sind darüber hinaus verpflichtet, eingebettete Derivate getrennt zu erfassen, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken dieser Derivate nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrages verbunden sind. Trennungspflichtige eingebettete Derivate sind weiter erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Der Basisvertrag ist demgegenüber zu fortgeführten Anschaffungskosten anzusetzen.

Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten bei der Fair Value Option
Unternehmen, die freiwillig ihre finanziellen Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewerten (sogenannte Fair Value Option), müssen nach dem Vorschlag des IASB zur Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten zukünftig eine zweistufige Bewertungssystematik anwenden.

Im ersten Schritt sind zur Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten alle Marktwertänderungen der finanziellen Verbindlichkeit in der GuV zu erfassen. Anschließend sind in einem zweiten Schritt alle Wertänderungen, die aus einer Änderung des eigenen Kreditrisikos resultieren, in das Other Comprehensive Income (OCI) umzubuchen.

Hierbei ist zu beachten, dass eine Reklassifizierung aus dem OCI wieder zurück in die GuV für den Fall der Realisierung dieser Wertänderungen nicht vorgesehen ist. Allerdings kommt eine Umbuchung innerhalb des Eigenkapitals in Betracht.

Sind die finanziellen Verbindlichkeiten zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, sind diese weiterhin mit ihren gesamten Marktwertänderungen in der GuV zu erfassen, ohne dass eine Umbuchung in das Other Comprehensive Income vorzunehmen ist. Derivate werden somit weiterhin erfolgswirksam erfasst.

Kommentierungsfrist zum IASB-Standardentwurf
Die Kommentierungsfrist für den Standardentwurf zur Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten läuft bis zum 16. Juli 2010. Sollte der Entwurf Zustimmung finden, so ist von einer Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, auszugehen.